Verbrauchertäuschung im Backshop? Begriff der Bäckerei weiterhin nicht geschützt
Die Handwerksordnung hat eine Lücke. Sie schützt nur die Berufs-, aber nicht die Betriebsbezeichnung. Bisherige Versuche scheiterten, die Problematik auf gesetzlicher Ebene zu lösen. So nennen sich weiterhin viele Backshops Bäckereien. Verbrauchertäuschung ist an der Tagesordnung – sie lässt sich nur über individuelle Lösungen ändern.
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