Infektionsschutzgesetz Handwerks-Chefs dürfen Impfstatus nicht abfragen
Der Bundestag beschließt Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Ein Impf-Auskunftsrecht für Arbeitgeber im Handwerk ist nicht dabei. Als wichtigste Messlatte für mögliche Beschränkungen soll künftig die sogenannte Hospitalisierungsrate gelten.
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