Steuertipp Schrottimmobilien: Schadensersatzansprüche steuerlich unbeachtlich
In der Praxis kommt es immer wieder dazu, dass Banken auf einen Teil des Darlehens verzichten, wenn sie einem Darlehensnehmer überteuert "Schrottimmobilien" verkauft oder vermittelt haben. Die Finanzämter versuchen diese Vergleichsvereinbarung irgendwie zu besteuern. Doch dieser Vorgehensweise erteilte der Bundesfinanzhof nun eine Absage.
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