Anonyme Anzeigen, in denen Steuerstraftaten beim Finanzamt angezeigt wurden, gibt es schon immer. Der anonyme Anzeiger meldete sich entweder telefonisch, per Mail oder per Brief. In Baden-Württemberg wird nun eine neue digitale Dimension eingeleitet. Hier wurde ein Hinweisgeberportal freigeschaltet, über das der anonyme Anzeiger die möglichen Steuerstraftaten anzeigen kann (Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg. Pressemitteilung vom 30.8.2021).
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