In Niedersachsen Richter kippen 2G-plus-Regel für körpernahe Dienstleister
Die 2G-plus-Regel bei körpernahen Dienstleistungen ist unangemessen, urteilte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG). Das Bundesland musste seine Verordnung anpassen. Der Friseurverband hofft jetzt auf eine "Signalwirkung" für das gesamte Bundesgebiet. Die Handwerkskammer Dresden kritisiert derweil die unzureichende finanzielle Unterstützung für Kosmetiksalons.
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