Steuertipp Zuzahlungen zur häuslichen Krankenpflege steuerlich absetzen
Gute Nachricht für alle Steuerzahler, die zur ambulanten Pflege der Eltern Zuzahlungen leisten müssen. Selbst wenn die ambulanten Pflegeleistungen im Haushalt der Mutter oder des Vaters stattfinden, steht dem Kind unter bestimmten Voraussetzungen eine Steueranrechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach Paragraph 35a Abs. 2 EStG zu.
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