Arbeitsrecht DSGVO: Arbeitnehmer müssen Auskunftsanspruch klar benennen
Arbeitnehmer müssen bei Auskunftsansprüchen gegenüber ihrem Arbeitgeber die Unterlagen genau benennen, die sie erhalten wollen. Darauf verwies das Bundesarbeitsgericht bei einer aktuellen Verhandlung einer Klage aus Niedersachsen zu E-Mails.
› mehr