Steuertipp Arbeitgeber übernimmt Parkgebühren: Lohnsteuerpflichtig?
Gibt es am Sitz Ihres Handwerksbetriebs keine ausreichenden Parkplätze und Sie übernehmen deshalb die Parkgebühren, die Ihren Mitarbeitern entstehen, stellt sich die Frage, wie die Übernahme dieser Parkgebühren lohnsteuerlich zu bewerten ist. Die Antwort kommt vom Finanzgericht Niedersachsen.
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