Merkblatt Steueranrechnung für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen
Kunden, die für Arbeiten in ihrem Privathaushalt selbstständige Handwerker oder selbstständige Dienstleister engagieren, können das Finanzamt an der abgerechneten Arbeitsleistung beteiligen. Die Steueranrechnung auf die persönliche Steuerschuld beträgt bei Handwerkerleistungen 20 Prozent der Arbeitsleistung, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen (Gebäudereiniger, Pflegedienst, Umzugsspedition) können zusätzlich 20 Prozent der Arbeitsleistung, höchsten jedoch 4.000 Euro pro Jahr zur Anrechnung kommen. In den folgenden Passagen unseres Merkblatts erhalten Sie die wichtigsten Infos für Ihre Kunden. Von Bernhard Köstler, DHZ-Steuerexperte
› mehr