Nachgehakt Nutzung eines Dienstwagens und geldwerter Vorteil
In der DHZ-Ausgabe 8/2011 wurde darauf hingewiesen, dass ein Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen keinen oder zumindest einen deutlich geringen geldwerten Vorteil für die Nutzung eines Dienstwagens versteuern muss. Zu diesem Thema erreichten die Redaktion mehrere Leseranfragen, deshalb hier noch einmal ergänzende Informationen dazu.
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