Der Mindestlohn ist gestiegen, das Heizungsgesetz ist in Kraft getreten und Cannabis könnte bald legal konsumiert werden: In diesem Jahr wurden wieder zahlreiche Gesetze umgesetzt, andere folgen noch. Das sind die wichtigsten Änderungen 2024 für Verbraucher und Unternehmen – kurz und kompakt zusammengefasst.

Das neue Jahr hat begonnen – und mit ihm treten eine Menge Änderungen in Kraft. Einige wichtige Gesetze sind schon verabschiedet. Dazu zählt das kontrovers diskutierte Gebäudeenergiegesetz, das den Umstieg auf Heizungen vorschreibt, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Auch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde bereits beschlossen. Teile davon sind schon in Kraft getreten. Andere Vorhaben sollen noch in diesem Jahr umgesetzt werden: darunter die Teil-Legalisierung von Cannabis.
Es gibt aber auch "kleinere" Änderungen 2024, die es zu beachten gilt: Der Kinderreisepass wird abgeschafft, USB-C wird der EU-weit einheitliche Ladestandard und es könnte bald bezahlten Vaterschaftsurlaub geben. 2024 für Handwerkerinnen und Handwerker besonders spannend: Die Mindestlöhne in einigen Handwerksberufen steigen, für Handwerksbetriebe gilt eine Ausnahme bei der Lkw-Maut und das noch nicht verabschiedete Wachstumschancengesetz sieht steuerliche Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen vor. Ein spannender Branchentermin ist das Kongressformat Zukunft Handwerk in München.
Was ist noch wichtig zu wissen? Hier eine kompakte Übersicht der Änderungen 2024. Sie erfahren jeweils mehr dazu, wenn Sie auf das entsprechende Stichwort klicken. (Dieser Überblick wird regelmäßig aktualisiert.)
Wichtiger Hinweis: Haushalt 2024
Das Bundesfinanzministerium hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimafonds eine Haushaltssperre erlassen. Damit war eine Zeit lang nicht klar, ob für 2024 geplante Gesetze(sentwürfe) und Erleichterungen in ihrer jetzigen Form in Kraft treten können. Inzwischen aber hat die Bundesregierung erneut über den Haushalt 2024 diskutiert und eine gemeinsame Linie gefunden. Ziel der Koalition ist es, den Haushalt 2024 Ende Januar im Bundestag zu beschließen. Bis dahin gilt die sogenannte vorläufige Haushaltsführung. (Diese bildet auch dieser Artikel ab.)
Das sind die wichtigsten Änderungen 2024:
- Arbeitsunfälle
- Ausbildungsgarantie
- Ausweise
- Bahn
- Brückentage
- Brustkrebs-Früherkennung
- Bürgergeld
- Cannabis
- CO2-Preis
- Dachdecker
- Deutschlandticket
- E-Autos
- Einkommenssteuer
- Elektriker
- Elterngeld
- Energieexperten
- Entschädigungsrecht
- Erdgas
- E-Rezept
- Europawahl
- Fachkräfteeinwanderung
- Fahrassistenten
- Fleisch
- Frisurentrends
- Führerschein
- Fußball-EM
- Gebäudereiniger
- Gefahrtarif
- Geldwäsche
- Gerüstbau
- Haushaltsgeräte
- Heizungsgesetz
- HU-Plakette
- Inflationsausgleichsprämie
- Kinderkrankengeld
- Kinderreisepass
- Klinik-Atlas
- Krankenkasse
- Ladekabel
- Lieferkettengesetz
- Lkw-Maut
- Mehrwertsteuer
- Mindestausbildungsvergütung
- Mindestlohn
- Minijob
- Mobilitätszuschuss
- Nachhaltigkeitsbericht
- Personengesellschaftsrecht
- Pfand
- Pflege
- Photovoltaik
- Produktsicherheitsverordnung
- Qualifizierungsgeld
- Regionalklassen
- Rente
- Sanierungszuschüsse
- Schornsteinfeger
- Schwerbehindertenanzeige
- Solarpaket I
- Sozialabgaben
- Sozialversicherung
- Steinmetze
- Steuererklärung
- Vaterschaftsurlaub
- Verschlüsse
- Versicherungen
- Wachstumschancengesetz
- Wärmepumpen
- Winterreifen
- Zukunft Handwerk
Änderungen 2024: Arbeitsunfälle
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten können nicht mehr nur per Post, sondern auch digital an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übermittelt werden. Das geht zum Beispiel über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung (dguv.de). Eine entsprechende Verordnung trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Ab dem 1. Januar 2028 wird die Übermittlung der Meldungen nur noch digital möglich sein.
Ausbildungsgarantie
Junge Menschen, die keine Ausbildung finden, haben ab 1. August 2024 eine Garantie auf einen Lehrplatz. Genauer gesagt: Wird trotz aller Bemühungen kein betrieblicher Ausbildungsplatz gefunden, haben Jugendliche Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Jugendliche, die ihre Berufswahl noch nicht abschließend getroffen haben, kann die Agentur für Arbeit zudem ab 1. April 2024 bei einem Berufsorientierungspraktikum unterstützen. Dabei werden beispielsweise die Fahrtkosten übernommen. Die Maßnahmen sind Teil des "Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung". Das Gesetz hat das Ziel, mehr junge Leute in die Ausbildung zu bringen und die Weiterbildung von Fachkräften zu stärken. Weitere Maßnahmen sind der Mobilitätszuschuss sowie das Qualifizierungsgeld.
Ausweise
Ab November 2024 wird der Erhalt von Ausweisdokumenten einfacher. Sogenannte hoheitliche Dokumente können auf Wunsch gegen Gebühr per Post verschickt werden. Der Gang zum Amt, um etwa einen Personalausweis abzuholen, fällt dann weg.
Bahn
Die Deutsche Bahn beginnt am 15. Juli 2024 mit der Generalsanierung der Riedbahn, die Frankfurt und Mannheim verbindet. Bis zum 14. Dezember bleibt die Strecke gesperrt. Züge werden umgeleitet, und es gibt Schienenersatzverkehr.
Brückentage 2024
2024 fällt nur ein Feiertag auf ein Wochenende. Das bedeutet: Wer seinen Urlaub clever plant, kann im nächsten Jahr dank Feier- und Brückentagen mehr freie Tage herausholen. Ein Beispiel: Im April kann man dank der Osterfeiertage aus acht Urlaubstagen insgesamt 16 freie Tage machen. Arbeitnehmer müssen sich nur vom 2. bis 5. April Urlaub eintragen.
Eine Übersicht, wie Sie die Feier- und Brückentage 2024 für Ihre Urlaubsplanung nutzen, finden Sie hier:
>>> Lesetipp: Brückentage 2024: So nutzen Sie die Feiertage für mehr Urlaub
Brustkrebs-Früherkennung
Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Umgesetzt werden soll die Neuregelung zum 1. Juli 2024. Ab dann sollen sich die neu anspruchsberechtigten Frauen für einen Untersuchungstermin anmelden können.
Bürgergeld
Aufgrund der Bürgergeld-Reform erhalten Alleinstehende seit Anfang 2024 563 Euro statt wie im Vorjahr 502 Euro pro Monat. Für Jugendliche vom 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre fließen nun 471 statt 420 Euro. Für Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden 390 statt 348 Euro Bürgergeld gezahlt, für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres fließen 357 statt 318 Euro.
>>> Lesetipp: Bürgergeld soll 2024 deutlich steigen
Cannabis
Ab dem 1. April 2024 soll es erlaubt sein, legal Cannabis zu konsumieren. Ein noch nicht verabschiedetes Gesetz sieht vor, dass jede erwachsene Person dann bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen darf. Zudem darf jede volljährige Person eines Haushalts für den Eigenkonsum bis zu drei Cannabispflanzen anbauen. Sogenannten Anbauvereinigungen ist es zudem erlaubt, gemeinschaftlich Cannabis anzubauen.
CO2-Preis
Der CO2-Preis, der auf Sprit, Gas und Heizöl anfällt, wurde angehoben. Seit Januar werden statt 30 Euro 45 Euro pro Tonne ausgestoßenes CO2 fällig. Die Einnahmen aus dem CO2-Preis fließen in den Klima- und Transformationsfonds, aus dem Projekte unter anderem für Klimaschutz finanziert werden. Seit dem Karlsruher Urteil fehlen diesem Topf 60 Milliarden Euro, die für die Zeit bis 2027 schon fest eingeplant waren. Durch den höheren CO2-Preis entsteht etwas mehr Spielraum.
Verbraucher und Betriebe müssen dafür aber mit steigenden Sprit-, Öl- und Gaspreisen rechnen. Der ADAC hat schon vor Inkrafttreten des neuen CO2-Preises berechnet, dass der Liter Benzin um rund 4,3 Cent teurer wird. Diesel-Fahrer müssten mit einem Plus von rund 4,7 Cent rechnen. Gas verteuert sich nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox um 0,39 Cent die Kilowattstunde, Heizöl um 4,8 Cent pro Liter. Eine Musterfamilie mit einem Heizbedarf von 20.000 Kilowattstunden habe dadurch jährliche Mehrkosten von 78 Euro beim Gas und 96 Euro bei einer Ölheizung.
>>> Lesetipp: Haushalt, CO₂-Preis, Elterngeld: Das hat der Bundestag beschlossen
Änderungen 2024: Dachdecker
Die tariflichen Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk sind 2024 angestiegen. Der Mindestlohn für ungelernte Arbeitnehmer (Mindestlohn 1) liegt laut Tarifvertrag nun bei 13,90 Euro. Der Mindestlohn für Gesellen und Gesellinnen (Mindestlohn 2) liegt seit diesem Jahr bei 15,60 Euro.
Der Tarifvertrag Inflationsprämie sieht zudem die Zahlung einer Inflationsprämie für alle gewerblichen und kaufmännisch-technischen Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk vor. 457 Euro sollen spätestens mit der Lohnabrechnung im Februar 2024 ausbezahlt werden. Mehr erfahren:
>>> Lesetipp: Dachdecker: Mindestlöhne steigen ab 2024
>>> Lesetipp: Neuer Tarifvertrag: Dachdecker erhalten rund 8,2 Prozent mehr
Deutschlandticket
Noch unklar ist, wie sich 2024 der Preis für das Deutschlandticket entwickelt. Die 49 Euro im Monat waren als Einführungspreis gedacht. Der Betrag könnte also im Laufe des Jahres steigen.
Bund und Länder haben sich zudem auf ein vergünstigtes Deutschlandticket von 29,40 Euro im Monat für Studierende geeinigt. Es soll zum Sommersemester 2024 starten, vorausgesetzt, dass die Allgemeinen Studierendenausschüsse mit den Verkehrsunternehmen zügig die notwendigen Verträge schließen.
E-Autos
Die Bundesregierung hat wegen der Haushaltskrise die Kaufprämie für Elektroautos gestoppt. Seit dem 18. Dezember können keine Anträge mehr gestellt werden. Mit dem sogenannten Umweltbonus wurden bislang E-Autos mit einem Listenpreis von unter 40.000 Euro mit 4.500 Euro gefördert. Hinzu kam ein Bonus des Herstellers in Höhe von 2.250 Euro. Teurere Elektrofahrzeuge mit Preisen bis 65.000 Euro wurden mit insgesamt 4.500 Euro bezuschusst. Die Fördersätze sollten ursprünglich im Jahr 2024 reduziert werden und dann auslaufen. Inzwischen habe zahlreiche Hersteller angekündigt, die staatliche Kaufprämie für bereits bestellte Fahrzeuge zu übernehmen.
Einkommenssteuer
Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, soll steigen. Ursprünglich sollte die Grenze bei 11.604 Euro liegen, zuletzt hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) von 11.784 Euro gesprochen. Der Kinderfreibetrag soll auf 6.612 Euro angehoben werden. Wegen der Haushaltskrise könnten sich bei Entlastungen jedoch noch Änderungen ergeben.
Elektriker
Der Mindestlohn im Elektrohandwerk ist zum 1. Januar 2024 auf 13,95 Euro (davor 13,40 Euro) gestiegen. Der Branchenmindestlohn ist im aktuell gültigen "bundesweiten Tarifvertrag über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken" geregelt.
>>> Lesetipp: So viel Mindestlohn gibt es 2023 und 2024 im Elektrohandwerk
Änderungen 2024: Elterngeld
Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz hat der Bundestag die Einkommensschwelle für das Elterngeld angepasst. Eltern mit besonders hohen Einkommen haben keinen Anspruch mehr auf die staatliche Unterstützung. Paare können nur noch bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 175.000 Euro Elterngeld bekommen, wenn sie für das Kind eine Pause vom Job einlegen und dadurch kein Geld verdienen. Für Alleinerziehende gilt eine Grenze von 150.000 Euro.
Außerdem sollen Paare zwar weiterhin zusammen bis zu 14 Monate Elternzeit nehmen können – aber gemeinsam zu Hause zu bleiben und parallel Elterngeld zu beziehen, soll innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes nur noch für einen Monat möglich sein. Ausnahmen gibt es bei Mehrlings- und Frühgeburten.
>>> Lesetipp: Haushalt, CO₂-Preis, Elterngeld: Das hat der Bundestag beschlossen
Energieexperten
Die Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten ist in einigen Bundesförderprogrammen vorgeschrieben – so zum Beispiel im Programm "Klimafreundlicher Neubau". Diese Experten sind in der sogenannten Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen. Seit 2024 bietet die Liste eine spezielle Kategorie für qualifizierte Fachkräfte im Bereich klimafreundlicher Neubau. Interessenten können darin nach Fachkräften suchen, die eine Lebenszyklusanalyse (Life Cycle Assessment, kurz: LCA) für die Neubauförderung durchführen können. Um in dieser Kategorie gelistet zu werden, müssen Fachkräfte eine entsprechende Fortbildung zur LCA nachweisen. Sie ermöglicht es, die CO2-Emissionen eines Gebäudes über seinen gesamten Lebenszyklus hinweg zu analysieren. Mehr Informationen zu den Fortbildungsangeboten finden Interessierte hier:
>>> Lesetipp: Energieeffizienz-Expertenliste: Neue Kategorie für Neubau
Entschädigungsrecht
Am 1. Januar 2024 ist das Sozialgesetzbuch vierzehntes Buch (SGB XIV) in Kraft getreten. Es regelt das Recht der sozialen Entschädigung neu und führt Regelungen mehrerer Gesetze wie das Bundesversorgungsgesetz, das Opferentschädigungsgesetz oder das Infektionsschutzgesetz zusammen. So umfasst das neue SGB XIV unter anderem die Entschädigung von Opfern körperlicher oder psychischer Gewalttaten, von Kriegsopfern beider Weltkriege und von Geschädigten durch Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der Prophylaxe, die eine gesundheitliche Schädigung verursacht haben. Das Gesetz schließt auch die Entschädigung von Angehörigen und Hinterbliebenen ein.
Erdgas
Mit der Erhöhung des vorübergehend abgesenkten Mehrwertsteuersatzes von sieben auf erneute 19 Prozent, verteuern sich die Kosten bei Erdgas bei einem Verbrauch von 15.000 kWh um etwa 120 Euro im Jahr 2024.
Änderungen 2024: E-Rezept
Seit 1. Januar 2024 müssen Ärztinnen und Ärzte E-Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend ausstellen. Patienten, die sich lieber einen Papierausdruck wünschen, sollen diesen weiterhin erhalten.
Europawahl
Die nächste Wahl zum Europäischen Parlament findet vom 6. bis 9. Juni 2024 statt. Die letzte Europawahl fand vor rund fünf Jahren im Mai 2019 statt.
Fachkräfteeinwanderung
Deutschland – und vor allem auch das Handwerk – braucht mehr Fachkräfte: Deshalb sind im November 2023 die ersten Maßnahmen des Gesetzes zur Fachkräfteeinwanderung in Kraft getreten. Seitdem können etwa Fachkräfte mit Hochschulabschluss mit einer Blauen Karte EU einfacher aus Drittstaaten nach Deutschland einwandern. Im nächsten Jahr geht es weiter:
- Ab März 2024: Wer an einer Qualifizierungsmaßnahme in Deutschland teilnimmt, erhält etwa eine längere Aufenthaltserlaubnis. Auch für Drittstaatsangehörige, die einen Ausbildungsplatz in Deutschland suchen, wird der Zugang einfacher: So wird die Altersgrenze für potenzielle Bewerber von 25 auf 35 angehoben und die Anforderungen an deutsche Sprachkenntnisse abgesenkt. Zudem wird eine neue Möglichkeit für die kurzzeitige Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen eingeführt, unabhängig von ihrer Qualifikation, erklärt die Bundesregierung.
- Ab Juni 2024: Drittstaatsangehörige können nun eine Chancenkarte erhalten. Diese ermöglicht ihnen einen Aufenthalt in Deutschland, der zur Arbeitsplatzsuche genutzt werden kann. Die Karte basiert auf einem Punktesystem. Zudem wird ab Juni 2024 die Westbalkanregelung entfristet. Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien erhalten dadurch für bestimmte Berufe einen Arbeitsmarktzugang.
>>> Lesetipp: Dieses Gesetz soll fähige Leute aus dem Ausland locken
Fahrassistenten
Eine EU-Vorgabe schreibt Herstellern seit 2024 vor, eine Reihe von Fahrassistenten in neue Pkw, Transporter und Lkw einzubauen. Dazu zählen zum Beispiel Geschwindigkeitsassistenten, Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner, Notbremslichter und Rückfahrassistenten. In einer Verkehrsunfallstatistik geht das Europäische Parlament davon aus, dass durch die vorgeschriebenen Assistenzsysteme bis zum Jahr 2038 mehr als 25.000 Menschenleben gerettet werden können.
>>> Lesetipp: Diese Assistenzsysteme sind künftig serienmäßig Pflicht
Änderungen 2024: Fleisch
Diese Änderung kommt ab Februar 2024 ausnahmslos auch auf alle Fleischereien zu, die hauptsächlich unverpacktes Fleisch verkaufen: die neue Herkunftskennzeichnung. Sie muss nicht nur auf Verpackungen gedruckt, sondern auch in Fleischtheken sichtbar sein. Die Herkunftskennzeichnung gilt für frisches, gekühltes und gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch und genauso für Hackfleisch. Ausgenommen bleiben bisher vorverpackte Fleisch- und Wurstwaren. Für unverarbeitetes Rindfleisch gibt es bereits seit der BSE-Krise eine Herkunftskennzeichnung mit eigenen Vorgaben. Hier erfahren Fleischereien mehr über die neuen Bestimmungen:
>>> Lesetipp: Herkunftskennzeichnung ab 2024 an jeder Fleischtheke
Frisurentrends
Sie wünschen sich fürs neue Jahr einen neuen Haarschnitt, haben aber keine Ahnung, was gerade angesagt ist? Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) hat die Frisurentrends für Herbst und Winter 2023/2024 bekanntgegeben. Darunter finden sich abgewandelte Pixie-Cuts, Mittelscheitel und radikale Farbtöne – einfach durch die Bildergalerie klicken:
Führerschein
Bis 2033 müssen Millionen ältere Führerscheine schrittweise in neue einheitliche EU-Dokumente umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt schrittweise, je nach Geburtsjahrgang. 1965 bis 1970 Geborene müssen ihren Führerschein (mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998) spätestens bis zum 19. Januar 2024 umtauschen.
>>> Lesetipp: Wann der Führerschein umgetauscht werden muss
Fußball-EM
Im Sommer ist Europa wieder im Fußball-Fieber: Die Fußball-Europameisterschaft 2024 der Männer (EM) findet vom 14. Juni bis zum 14. Juli in Deutschland statt. Eröffnet wird die EM im München. Das Finale findet in Berlin statt.
Änderungen 2024: Gebäudereiniger
Der Mindestlohntarifvertrag im Gebäudereinigerhandwerk hat Erhöhungen zum 1. Januar 2024 gebracht. In der Lohngruppe 1 ist der Mindestlohn auf 13,50 Euro (aktuell 13,00 Euro) gestiegen, in der Lohngruppe 6 auf 16,70 Euro (statt 16,20). Weitere Infos zum Branchenmindestlohn und den verschiedenen Lohngruppen gibt es hier:
>>> Lesetipp: Gebäudereiniger: Dieser Mindestlohn gilt 2023 und 2024
Gefahrtarif
Diese Änderung betrifft Bauunternehmen, die der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) angehören: Seit 1. Januar 2024 gilt der 4. Gefahrtarif der BG BAU. Den einzelnen Tarifstellen des Gefahrtarifs sind Gefahrklassen zugeordnet. Diese sind ein Faktor der Beitragsberechnung und sorgen für eine Verteilung der Beiträge unter Berücksichtigung der Gefährdungsrisiken. Neu im 4. Gefahrtarif ist neben der Neuberechnung der Gefahrklassen, dass Unternehmen, die Fertighausbau einschließlich Fertigteilherstellung betreiben, anderen Gewerbezweigen zugeordnet werden. Die Änderungen resultieren aus der aktuellen Rechtsprechung und aus den Erfahrungen des 3. Gefahrtarifs. Während die Beiträge für das Jahr 2023 noch mit den Gefahrklassen des 3. Gefahrtarifs berechnet werden, beruhen die neuen Vorschussbescheide für das Jahr 2024 bereits auf dem 4. Gefahrtarif. Die Beiträge für das Jahr 2024 werden im April 2025 mit den Gefahrklassen des 4. Gefahrtarifs erhoben.
Mehr dazu erfahren Interessierte hier: Neuer Gefahrtarif der BG BAU
Geldwäsche
Gold, Edelsteine, teure Antiquitäten: Wer mit solchen Gegenständen handelt, kann den Verdacht der Geldwäsche auf sich ziehen. Das Geldwäschegesetz (GwG) soll das verhindern. Dafür mussten sich bis zum 1. Januar 2024 alle zur Geldwäscheprävention verpflichteten Unternehmen im Meldeportal goAML Web registrieren. Darauf wies die Handwerkskammer Halle (Saale) hin. Für das Handwerk von besonderer Bedeutung sei, dass auch Güterhändler im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 16 GwG als Verpflichtete zur Registrierung verpflichtet sind. Genaue Infos zur Registrierungspflicht für Handwerksbetriebe gibt es auf der Website der Handwerkskammer Halle (Saale).
Gerüstbau
Viele Gewerke benötigen für ihre Arbeiten ein Gerüst und stellen dieses selbst auf. Dies soll auch weiterhin möglich sein. Das Aufstellen von Gerüsten für Dritte, ohne Leistungen im eigenen Gewerk zu erbringen, ist jedoch künftig ausschließlich dem Gerüstbauerhandwerk vorbehalten. Das schreibt eine Änderung im Übergangsgesetz vor, die zum 1. Juli 2024 in Kraft tritt. Die Konsequenz: Wollen Handwerksbetriebe Leistungen des Gerüstbauerhandwerks außerhalb der eigentlichen handwerklichen Tätigkeit anbieten und erbringen, müssen sie grundsätzlich mit
dem Gerüstbauerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sein.
Welche Gerüstbauerleistungen dürfen andere Handwerksgewerke auch mit der Änderung weiterhin ausführen und welche Ausnahmebewilligungen gibt es? Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) beantwortet diese und mehr Fragen in einem Leitfaden zur Änderung des Übergangsgesetzes. >>> Hier geht es zum Leitfaden
Haushaltsgeräte
Kühlschränke sowie Waschmaschinen und Waschtrockner für Privathaushalte müssen ab März 2024 effizienter werden. Die Mindestanforderungen steigen und der Stromverbrauch muss auf dem Energielabel ausgewiesen werden:
- Bei Kühlschränken ist der Jahres-Stromverbrauch auszuweisen.
- Bei Waschmaschinen und Waschtrocknern ist der Stromverbrauch für 100 Waschgänge anzugeben.
Das Energielabel selbst und die Bewertung in der jeweiligen Effizienzklasse bleiben zunächst unverändert. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale rät bei der Neuanschaffung von Haushaltsgeräten zu den sparsamsten Modellen. Mehrkosten werden häufig im Laufe des Betriebs durch dann geringere Stromkosten wieder ausgeglichen.
Heizungsgesetz
Über kein anderes Gesetz wurde in den vergangenen Monaten mehr diskutiert als über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch Heizungsgesetz genannt. Mittlerweile ist es beschlossen und das neue Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Damit wird der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Einbau einer neuen Heizung zur Pflicht. Was genau bedeutet das, welche Übergangsfristen für den Einbau gibt es und wie hoch sind die Förderungen? Hier finden Sie ein ausführliches FAQ mit wichtigen Fragen und Antworten rund ums GEG:
>>> Lesetipp: Heizungsgesetz: Was bedeutet das neue GEG für meinen Betrieb?
HU-Plakette
Bestehen Fahrzeughalter mit ihrem Pkw die Hauptuntersuchung (HU), erhalten sie vom TÜV in diesem Jahr eine grüne Plakette mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2026. In welchem Monat die Hauptuntersuchung fällig ist, zeigt die Zahl oben "bei 12 Uhr" auf der Plakette. Die Ziffer 6 steht beispielsweise für Juni. Alternativ hilft ein Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I, umgangssprachlich als Fahrzeugschein bekannt. Darin ist der nächste HU-Termin vermerkt. Wer den Termin um mehr als zwei Monate überzieht, dem droht bei Polizeikontrollen ein Bußgeld. Bei mehr als zwei Monaten Verzug steht außerdem eine vertiefte HU mit zusätzlichen Kosten an.
Inflationsausgleichsprämie
Arbeitgeber können ihren Angestellten noch bis zum Ende des neuen Jahres die 2022 eingeführte Inflationsausgleichsprämie von maximal 3.000 Euro zahlen. Auf sie sind keine Steuern und Abgaben fällig.
Änderungen 2024: Kinderkrankengeld
Mütter und Väter können 2024 jeweils für 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen, Alleinerziehende für 30 Tage. Das sind zwar weniger Kinderkrankentage als zuletzt, aber mehr als vor der Corona-Pandemie. Die Regelung gilt für Kinder unter zwölf Jahren.
>>> Lesetipp: 15 Tage Kinderkrankengeld ab 2024
Kinderreisepass
Seit 2024 werden Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt. Eltern, die mit ihren Kindern über die Grenzen der Europäischen Union hinaus reisen, benötigen für sie einen Reisepass mit Chip. Allerdings gilt eine Übergangsfrist: "Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden", heißt es beim Bundesministerium für Inneres und Heimat (BMI). Solange das Gültigkeitsende noch nicht erreicht ist, können Kinder also noch mit dem Kinderreisepass reisen. Der neue Pass kann im Bürgeramt beantragt werden. Unter anderem soll der integrierte Chip besser vor Fälschungen der Dokumente schützen.
Klinik-Atlas
Welche Leistungen und welche Behandlungsqualität bietet ein Krankenhaus an? Ab April sollen die Bürgerinnen und Bürger diese Informationen in einem Online-Portal nachlesen können. Das sogenannte Transparenzverzeichnis soll als interaktives Portal verständlich über das Angebot an bundesweit rund 1.700 Klinikstandorten informieren.
Krankenkasse
Im Bundeszeiger wurde für 2024 ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz von 1,7 Prozent festgelegt. 2023 lag er bei 1,6 Prozent. Laut Techniker-Krankenkasse gilt der gesetzliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für bestimmte Personengruppen, zum Beispiel für Auszubildende mit einem Arbeitsentgelt bis maximal 325 Euro. Zudem könne jede Kasse einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz festlegen, der den allgemeinen und den ermäßigten Beitragssatz ergänze. Der allgemeine bzw. ermäßigte Beitragssatz beträgt laut Techniker-Krankenkasse 14,6 beziehungsweise 14,0 Prozent.
Ladekabel
Weniger Kabelsalat: Ab Herbst 2024 gilt, dass Elektrogeräte wie Smartphones, Kopfhörer oder Tablets mit dem gleichen Kabel aufladbar sein müssen. Der einheitliche Ladestandard in der Europäischen Union ist dann USB-C. Der Rat der EU-Staaten erhofft sich dadurch weniger Elektroschrott und mehr Übersichtlichkeit.
>>> Lesetipp: Smartphones: USB-C wird 2024 zum Ladestandard
Änderungen 2024: Lieferkettengesetz
Das deutsche Lieferkettengesetz (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) verpflichtet Unternehmen dazu, Menschenrechte und Umweltstandards in der gesamten Lieferkette einzuhalten. Aktuell gilt es für Firmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Zu Jahresbeginn 2024 wurde diese Grenze auf 1.000 Mitarbeiter gesenkt. Damit sind auch diese Unternehmen dazu verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im Betrieb zu identifizieren, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und ein Beschwerdeverfahren einzurichten.
In ein paar Jahren könnte das Lieferkettengesetz noch verschärft werden: Denn aktuell plant die EU eine eigene Lieferketten-Richtlinie, die bereits eine Grenze von 250 Mitarbeitern vorsieht. Handwerksvertreter warnen vor den bürokratischen Auswirkungen für Handwerksbetriebe. Schon jetzt würden viele größere Unternehmen die Anforderungen durch das deutsche Lieferkettengesetz an kleinere Zulieferer weitergeben. Mehr zu den Hintergründen lesen Sie hier:
>>> Lesetipp: Brandbrief an Scholz: EU-Lieferketten-Richtlinie belastet Betriebe
Lkw-Maut
Bisher gilt auf Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland eine Mautpflicht für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Diese wurde zunächst zum 1. Dezember 2023 erhöht. Zum 1. Juli 2024 wird die Lkw-Maut dann auch schon für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen greifen. Ausgenommen bleiben aber Fahrten von Handwerksbetrieben. Der Bundesrat hat im Oktober 2023 einem entsprechenden Gesetz zugestimmt und darüber hinaus weitere Gesetze für den Bereich Verkehr beschlossen. Mehr dazu:
>>> Lesetipp: Gesetz zur Lkw-Maut beschlossen – Handwerker-Ausnahme bleibt
Mehrwertsteuer
Um Cafés, Imbisse und Restaurants in der Corona-Krise finanziell zu unterstützen, hat die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz für Speisen, die vor Ort verzehrt werden, befristet auf sieben Prozent gesenkt. Seit 2024 werden wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Verbände wie der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks haben sich bis zuletzt dafür eingesetzt, den aktuellen Mehrwertsteuersatz beizubehalten. Neben der Gastronomie werden dadurch bis heute auch Bäcker, Konditoren, Brauer oder Metzger entlastet, die vor Ort Speisen zum Verzehr anbieten.
>>> Lesetipp: Mehrwertsteuer auf Speisen vor Ort steigt wieder
Mindestausbildungsvergütung
Ausbildungsbetriebe, die nicht tarifgebunden sind, müssen ihren Auszubildenden eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung zahlen. Diese darf nicht unterschritten werden. So hoch ist die Mindestausbildungsvergütung im Jahr 2024 für die einzelnen Lehrjahre:
| Lehrjahr | Mindestausbildungsvergütung |
| 1. | 649,00 Euro |
| 2. | 766,00 Euro |
| 3. | 876,00 Euro |
| 4. | 909,00 Euro |
>>> Lesetipp: Mindestausbildungsvergütung: So hoch ist sie 2024
Mindestlohn
Zum 1. Januar 2024 wurde der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto pro Stunde angehoben (ein Jahr später soll er auf 12,82 Euro steigen). Der Anstieg entspricht einem Plus von 6,8 Prozent.
>>> Lesetipp: Dieser Mindestlohn gilt 2023, 2024 und 2025 in Deutschland
Änderungen 2024: Minijob
Weil der Mindestlohn Anfang 2024 erhöht wurde, steigt auch die Minijobgrenze – auf 538 Euro. Das liegt an der dynamischen Minijobgrenze, die die Bundesregierung vor rund zwei Jahren eingeführt hat. Bedeutet: Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Verdienstgrenze.
>>> Lesetipp: Minijob ab 2024: Aus 520-Euro-Job wird 538-Euro-Job
Mobilitätszuschuss
Ab dem 1. April 2024 haben angehende Azubis Anspruch auf einen Mobilitätszuschuss, wenn ihr Ausbildungsplatz in einer weiter entfernten Region liegt. Finanziert werden zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr. Wie auch die Ausbildungsgarantie und das Qualifizierungsgeld ist diese Maßnahme Teil des "Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung".
Nachhaltigkeitsbericht
Die neue europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten als Bestandteil ihres Lageberichts – inklusive einer unabhängigen Prüfung der Angaben. In den Berichten informieren sie über Maßnahmen für einen besseren Umwelt- und Klimaschutz sowie über soziale Aspekte ihrer Tätigkeit. Letztere umfassen beispielsweise die Arbeitsbedingungen im Unternehmen und bei Lieferanten. Mit der EU-Richtlinie wird die transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung auch in kleinen und mittleren Unternehmen verankert. Die Vorgaben gelten zunächst für Unternehmen, die bereits heute zur Abgabe eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet sind. Bis Juli 2024 muss die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden.
Personengesellschaftsrecht
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) ist in großen Teilen zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Einer der Schwerpunkte der Reform dreht sich um die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Diese wird zwar schon seit 20 Jahren in der Praxis und von der Rechtsprechung als rechtsfähige Personengesellschaft behandelt, die Gesetzeslage bildet dies bisher allerdings noch nicht so deutlich ab, wie es nun im MoPeG der Fall ist. Danach wird die GbR offiziell als Personengesellschaft anerkannt und es wird unter anderem eine rechtfähige und eine nicht rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts geben. Kaufmännische Personengesellschaften, wie im Handelsregister eingetragene Handels- oder Kleingewerbe oder auch Gesellschaften zur Vermögensverwaltung, werden weiterhin durch das Handelsgesetzbuch reguliert.
Pfand
Zum 1. Januar 2024 wurde die Pfandpflicht ausgeweitet: Damit wird ein Einwegpfand in Höhe von 25 Cent auch auf Milch bzw. Milchgetränke in Kunststoffflaschen erhoben.
Pflege
Zum 1. Januar 2024 wurde das Pflegegeld um fünf Prozent erhöht. Darüber berichtet die Verbraucherzentrale. Die Beträge im Überblick:
| Pflegegrad | Pflegegeld bis 31. Dezember 2023 | Pflegegeld seit 1. Januar 2024 |
| 2 | 316 | 332 |
| 3 | 545 | 573 |
| 4 | 728 | 765 |
| 5 | 901 | 947 |
Weiter wurden auch die Pflegesachleistungen um fünf Prozent erhöht und die Leistungszuschläge zu den pflegebedingten Kosten angehoben.
Über die genauen Werte sowie weitere Änderungen innerhalb der Pflegereform informiert die Verbraucherzentrale auf ihrer Website.
Photovoltaik
Mit dem Solarpaket I will die Bundesregierung den Ausbau von Photovoltaik (PV) entbürokratisieren und beschleunigen. Der Gesetzesentwurf wurde Mitte August 2023 vom Bundeskabinett beschlossen. Den wesentlichen Teil des Gesetzentwurfs zum beschleunigten Ausbau der Solarenergie will der Bundestag 2024 beraten, heißt es auf der Website der Bundesregierung.
Für sogenannte Balkonkraftwerke soll es etwa einfachere Regeln geben. Diese gelten in Folge einer Gesetzesänderung für Geräte bis 800 Watt Leistung. In der Praxis dürfen jedoch erst steckerfertige PV-Anlagen mit mehr als den bisher geltenden 600 Watt Leistung genutzt werden, wenn auch die entsprechenden Elektronormen angepasst worden sind. Anmeldeformalitäten beim Marktstammdatenregister sollen vereinfacht werden und die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen. Zusätzlich soll die Inbetriebnahme auch schon mit einem alten Stromzähler erfolgen können, auch wenn sich dieser potenziell rückwärts drehen könnte.
Stecker-Solargeräte sollen zudem in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Rahmen des Miet- und Wohneigentumsrechts aufgenommen werden. Einzelne Mieter und Wohnungseigentümer haben dann gegenüber Hauseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaft Anspruch auf bauliche Veränderungen.
Ab Februar 2024 soll die Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden, leicht verringert werden: Von aktuell 8,2 Cent pro kWh um ein Prozent auf dann 8,11 Cent für Anlagen bis einschließlich zehn Kilowatt Peak (kWp). Die Vergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren plus dem Jahr der Inbetriebnahme gewährt.
Produktsicherheitsverordnung
Die neue EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (EU) 2023/988 tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft und löst damit die alte Richtlinie aus dem Jahr 2001 ab. Wesentliche Änderungen betreffen den Online-Handel. Unter die Verordnung fallen dann auch Anbieter von Online-Marktplätzen sowie spezialisierte Fulfillment-Dienstleister, die als Logistiker im Auftrag von Online-Händlern die Bestellungen abwickeln. Zudem gelten Verbraucherprodukte im Sinne der Verordnung als auf dem Markt bereitgestellt, wenn sie online angeboten werden. Die Pflichten aus der Produktsicherheitsverordnung greifen damit zu einem früheren Zeitpunkt. Für die Produkte bzw. Angebote gelten unter anderem bestimmte Kennzeichnungspflichten. Die Verordnung muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden, sondern gilt unmittelbar. Der deutsche Gesetzgeber wird jedoch Anpassungen am Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) vornehmen.
Änderungen 2024: Regionalklassen
Für ungefähr sechs Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer haben sich 2024 die Regionalklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung geändert. Rund 3,8 Millionen Autofahrende in 45 Bezirken wurden höher eingestuft, rund 2,2 Millionen Autofahrende in 31 Bezirken niedriger. Das teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Die Regionalklassen haben auch Einfluss auf die Höhe des Versicherungsbeitrages. Hohe Regionalklassen finden sich laut GDV häufig in Großstädten. Das hängt mit der hohen Schadensbilanz zusammen. Anhand der Postleitzahl lässt sich die Regionalklasse auf der GDV-Seite abfragen.
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Rente
Zum Jahreswechsel ist die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt auf 66 Jahre gestiegen. Das gilt für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, das heißt, sie müssen länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen wollen.
Sanierungszuschüsse
Höhere Förderungen können Haushalte beantragen, die sich 2024 für den Austausch ihrer Heizung entscheiden. Das regelt die neue "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)". Neben einer Grundförderung von 30 Prozent gibt es einen "Speedbonus" von 20 Prozent für diejenigen geben, die ihr Vorhaben schon in idesem Jahr umsetzen. Haushalte mit geringem Einkommen können einen speziellen Einkommensbonus beantragen. In der Summe könnten so bis zu 70 Prozent der Kosten des Vorhabens bezuschusst werden. Für darüberhinausgehende Kosten kann ein verbilligtes Darlehen bewilligt werden, so dass Haushalte auch ohne eigene Ersparnisse eine neue Heizung einbauen können. Gefördert werden ausschließlich erneuerbare Energien wie z. B. Wärmepumpen oder Pelletheizungen und Anschlüsse an Fernwärme.
Schornsteinfeger
Der Mindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk ist zum 1. Januar auf 14,50 Euro pro Stunde (aktuell 14,20 Euro) gestiegen. Das legt der aktuell geltende Mindestlohntarifvertrag fest. Mehr Geld gibt es auch für Schornsteinfeger-Azubis. Die Ausbildungsvergütung ist im ersten Lehrjahr auf 900 Euro (aktuell 760 Euro) gesteigen, im zweiten auf 1.000 Euro (aktuell 830 Euro) und im dritten Lehrjahr auf 1.100 Euro (aktuell 930 Euro).
>>> Lesetipp: Mindestlohn für Schornsteinfeger steigt 2024
Schwerbehindertenanzeige
Betriebe ab 20 Mitarbeitern müssen Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigen – sonst wird eine Ausgleichsabgabe fällig. Ein Gesetz hat eine Erhöhung ab 2024 bewirkt. Nun werden vor allem große Unternehmen tiefer in die Tasche greifen müssen, die keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung einstellen. Die Ausgleichsabgabe verdoppelt sich für sie auf 720 Euro pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz. Dafür wurde das Bußgeld von bis zu 10.000 Euro abgeschafft. Handwerksbetriebe mit weniger als 60 Angestellten bleiben davon unberührt. Für sie gelten Sonderregeln. Die genaue Höhen der Abgaben sind hier nachzulesen:
>>> Lesetipp: Schwerbehindertenanzeige: Was Betriebe beachten sollten
Sozialabgaben
Gutverdiener müssen in diesem Jahr mit höheren Sozialabgaben rechnen. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7.550 Euro pro Monat und von im Osten 7.450 Euro fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5.175 Euro pro Monat steigen.
Änderungen 2024: Sozialversicherung
Bei der Sozialversicherung gibt es 2024 gleich zwei Änderungen:
1. Neues Meldeportal
Die erste betrifft die Meldungen zur Sozialversicherung. Circa 550.000 Arbeitgeber nutzen dafür das Portal "sv.net" der Krankenkassen. Am 29. Februar 2024 wird das Programm allerdings abgeschaltet und durch das neue "SV-Meldeportal" ersetzt. Zwar kann sv.net bis dahin noch uneingeschränkt genutzt werden, Arbeitgeber sollten aber bald umziehen. Denn: Wer früher umsteigt, spart Geld. Mehr erfahren Arbeitgeber hier:
>>> Lesetipp: Sozialversicherung: Neues Meldeportal für Arbeitgeber
2. Sozialversicherungsrechengrößen 2024
Die zweite Änderung betrifft die Rechengrößen der Sozialversicherung. Einen Überblick dazu gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
- Große Bedeutung für viele Werte in der Sozialversicherung hat die Bezugsgröße – unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Bezugsgröße ist im Jahr 2024 auf 3.535 Euro/Monat (2023: 3.395 Euro/Monat) gestiegen; die Bezugsgröße (Ost) auf 3.465 Euro/Monat (2023: 3.290 Euro/Monat).
- Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung hat sich auf 7.550 Euro/Monat (2023: 7.300 Euro/Monat) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 7.450 Euro/Monat (2023: 7.100 Euro/Monat) erhöht.
- Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) beträgt im Jahr 2024 69.300 Euro (2023: 66.600 Euro).
- Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist auf 62.100 Euro jährlich (2023: 59.850 Euro) bzw. 5.175 Euro monatlich (2023: 4.987,50 Euro) gestiegen.
Alle Werte finden Sie im tabellarischen Überblick des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Steinmetze
Auszubildende im Steinmetzhandwerk können sich freuen: Sie erhalten ab 1. August 2024 mehr Geld. Dann steigen die Vergütungen für jedes Ausbildungsjahr um 35 Euro im Monat. Damit beträgt die Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr 925 Euro, im zweiten 1.025 Euro und im dritten Lehrjahr 1.175 Euro.
>>> Lesetipp: Höhere Ausbildungsvergütung im Steinmetzhandwerk
Steuererklärung
Wichtige Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen in 2024: Wird die Steuererklärung 2022 durch einen Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein erstellt, muss diese spätestens am 31. Juli 2024 dem Finanzamt vorliegen. Für Selbstausfüller gilt bei der Abgabe der Steuererklärung 2023 die Frist 31. August 2024. Da dies ein Samstag ist, ist eine Fristverschiebung auf den 2. September 2024 wahrscheinlich.
Änderungen 2024: Vaterschaftsurlaub
Die Bundesregierung plant, 2024 einen bezahlten Vaterschaftsurlaub einzuführen. Väter sollen dann zwei Wochen lang bezahlt frei machen können, ohne wie bislang dafür Urlaub oder Elternzeit in Anspruch nehmen zu müssen. Für Mütter ist das kein Thema: Sie werden durch die gesetzlichen Regeln des Mutterschutzes nach einer Geburt ohnehin für einen gewissen Zeitraum bezahlt freigestellt. Noch aber ist der bezahlte Vaterschaftsurlaub nicht dingfest. Es handelt sich um ein Gesetzesvorhaben, das bisher nicht umgesetzt wurde.
>>> Lesetipp: Familienministerin: Bezahlter Vaterschaftsurlaub kommt 2024
Verschlüsse
Um den Müll in der Landschaft zu verringern, sind vom 3. Juli an lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten. Das betrifft Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen – etwa Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen – mit einem Volumen bis zu drei Litern.
Versicherungen
Die Beiträge für Gebäude- und Autoversicherungen werden in diesem Jahr wohl erneut steigen. Die NRW-Verbraucherzentrale geht von mindestens zehn Prozent aus.
Wachstumschancengesetz
Das Wachstumschancengesetz des Bundesfinanzministeriums sieht 2024 ein Bündel von Steuermaßnahmen vor, das auch kleine und mittlere Unternehmen entlasten soll. Auch wenn das Wachstumschancengesetz noch nicht endgültig verabschiedet ist – der Bundesrat hat es abgelehnt und den Vermittlungsausschuss angerufen –, enthält es doch einige Punkte, die aller Voraussicht nach nicht mehr angetastet werden. Folgende Änderungen dürften entweder kurz vor Jahresende oder rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Beispielsweise können selbstständige Handwerker ab dem 1. Januar 2024 bei Geschenken an Geschäftspartner und Kunden oder deren Mitarbeiter großzügiger sein. Beträgt der Nettoeinkaufspreis eines Geschenks im Steuerjahr 2024 nicht mehr als 50 Euro (bis Ende 2023: 35 Euro), ist ein Betriebsausgabenabzug zulässig und das Finanzamt erstattet die Vorsteuer. Erst wenn diese durch das Wachstumschancengesetz erhöhte Freigrenze überschritten wird, entfallen Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug.
Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) müssen nach dem Wachstumschancengesetz bereits für das Jahr 2023 keine Umsatzsteuer mehr ans Finanzamt übermitteln (§ 27 Abs. 38 UStG). Eine Erklärungspflicht besteht nur noch, wenn das Finanzamt den Kleinunternehmer zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung auffordert. Kleinunternehmer können sich über eine steuerliche Pflicht weniger bis zum Jahreswechsel freuen.
Das Wachstumschancengesetz enthält auch eine längst überfällige Neuregelung. Die Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sollen von bisher 800 Euro netto auf 1.000 Euro angehoben werden.
Weitere Steueränderungen durch das Wachstumschancengesetz finden Sie hier zusammengefasst:
>>> Lesetipp: Wachstumschancengesetz: Geplante Steueränderungen 2024
Änderungen 2024: Qualifizierungsgeld
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Unternehmen ab 1. April 2024 die Möglichkeit, ein Qualifizierungsgeld zu beantragen. Es kann für Weiterbildungen von Mitarbeitern genutzt werden, deren Arbeitsplatz durch die Transformation der Arbeitswelt gefährdet ist. Ziel ist es, mithilfe der Weiterbildung eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen zu ermöglichen. Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 bzw. 67 Prozent des Nettoentgeltes. Voraussetzung für das Qualifizierungsgeld ist, dass die Maßnahme mehr als 120 Stunden dauert.
Wärmepumpen
Seit 1. Januar 2024 dürfen Stromnetzbetreiber den Strombezug von neuen steuerbaren Wärmepumpen oder Ladestationen zeitweise einschränken, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht. Die Verteilnetzbetreiber dürfen dabei den Bezug für die Dauer der Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt senken. Die Bundesnetzagentur gibt aber Entwarnung: "Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden." Grund für die neuen Regeln: Auf einen schnellen Hochlauf von Wärmepumpen und privaten Ladeeinrichtungen sei der größte Teil der Niederspannungsnetze noch nicht ausgelegt, erklärte die Behörde. Kommt es zur Einschränkung bekommen die Betreiber der steuerbaren Geräte, also etwa Haushalte, eine Ermäßigung. Mehr erfahren:
>>> Lesetipp: Netzbetreiber dürfen Strom für Wärmepumpen drosseln
Winterreifen
Ab Oktober nächsten Jahres müssen Autofahrerinnen und -fahrer ihren Autos bei Winterwetter Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol aufziehen. Die sogenannten M+S Reifen (Matsch und Schnee) sind dann nicht mehr zulässig.
Zukunft Handwerk
Um aktuelle Themen, Herausforderungen und Chancen im Handwerk dreht sich die zweite Ausgabe von Zukunft Handwerk. Der Kongress findet vom 28. Februar bis 1. März in München statt. Ein Highlight soll laut Veranstalter der Bereich Innovationsparcours und Robotik sein. Hier sollen die Besucher hautnah erleben, wie digitale Fertigungssysteme dem Handwerk helfen. Handwerkerinnen und Handwerker können aber auch digital am Kongress teilnehmen. Zeitgleich gibt es ein weiteres Handwerker-Event in München: Die Internationale Handwerksmesse (IHM) findet vom 28. Februar bis 3. März 2024 statt.
Mit Inhalten der dpa
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