Energiesparvorschriften Neue Energieeinsparverordnung schont Gebäude im Bestand
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) enthält schärfere Vorgaben für Hausbauer und eine Austauschpflicht für 30 Jahre alte Gas- und Ölheizungen. Für Häuser im Bestand sind keine Verschärfungen vorgesehen. Kritiker monieren die weiterhin hohe Regelungsdichte und Unübersichtlichkeit der Energiesparvorschriften. Der Bundesrat hatte dem Gesetz nur unter massiven Bedenken zugestimmt.
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