EnEV: Vorgaben für Neubau und Austausch von Heizkesseln Neue Energieeinsparverordnung

Das Bundeskabinett hat schärfere Vorgaben für Hausbauer und eine Austauschpflicht für 30 Jahre alte Gas- und Ölheizungen beschlossen. Vor 1985 eingebaute Heizungen müssen gemäß der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) bis 2015 ausgetauscht werden.

Inakzeptabel: Öl- oder Gasheizkessel, die älter als 30 Jahre alt sind, sollen nach der neuen Energieeinsparverordnung ab 2015 außer Betrieb genommen werden. - © tinadefortunata/Fotolia.com

Mussten früher Heizkessel, die vor dem Jahr 1978 eingebaut wurden ausgetauscht werden, gilt dies nun für Anlagen vor 1985. Nicht betroffen sollen Brennwertkessel mit einem hohen Wirkungsgrad sein. Auch ausgenommen sind selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser. Voraussichtlich werden die Änderungen ab dem 1. Mai 2014 wirksam.

Energieausweis für transparenten Energieverbrauch

Zudem soll auf Energieausweisen die Energieeffizienzklasse vermerkt werden, um bei Verkauf und Vermietung transparent über den zu erwartenden Energieverbrauch zu informieren. Bauminister Peter Ramsauer (CSU) betonte, die Novellierung sei notwendig, um die neu gefasste EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen. "Für das Heizen, Kühlen und die Warmwasserbereitung in Gebäuden verbrauchen wir in Deutschland noch immer rund 35 Prozent der Endenergie." Um den Energieverbrauch in Deutschland weiter zu reduzieren könnten neue Gebäude einen wichtigen Beitrag leisten.

Umweltschützern geht die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht weit genug. Sie setze zu wenig Impulse, im Wärmebereich Energie einzusparen und den klimaschädlichen Kohlendioxidaustausch zu mindern. Allerdings sollen ab Januar 2016 der Primärenergiebedarf bei Neubauten um durchschnittlich 25 Prozent und der Wärmebedarf durch eine bessere Gebäudedämmung um durchschnittlich 20 Prozent gesenkt werden.

Kritiik an der neuen Energieeinsparverordnung

Auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) übt scharfe Kritik an der Novelle der EnEV 2014. "Statt die Energiewende im Wärmesektor endlich einzuleiten, werden die Deutschen weiterhin große Teile ihres Einkommens verheizen", sagt Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Diese "Minireform" sehe weder Nachrüstpflichten noch verschärfte Einsparregeln für den Gebäudebestand vor. Der Sanierungsstau in deutschen Heizungskellern werde immer dramatischer. Der vorgesehene Austausch Heizkesseln beispielsweise erfasse nur einen ganz kleinen Anteil der bestehenden Heizsysteme. Andere, trotzdem veraltete Systeme dürften weiter benutzt werden.

Der Energieexperte Ulf Sieberg vom Naturschutzbund Deutschland (Nabu) sprach von einem "Schritt in die richtige Richtung". Aber insgesamt leisteten die neuen Vorgaben keinen ausreichenden Beitrag für eine Energiewende im Wärmesektor.

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) hält die Austauschpflicht für 30-jährige Heizkessel für folgerichtig. Allerdings fehlten, so der Verband, vor allem für selbstgenutzte Wohnimmobilien immer noch verlässliche Rahmenbedingungen, die für Investitions- und Planungssicherheit sorgen. Nach Auffassung des ZVSHK müssen Sanierungsmaßnahmen flexibel einsetzbar sein, um den Eigentümern Entscheidungsspielräume unter Abwägung der wirtschaftlichen, finanziellen, demografischen und lebenswirklichen Bedingungen zu ermöglichen.

Bundesrat äußert Bedenken an EnEV

Der Bundesrat hatte zunächst dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Novelle der EnEV nur unter massiven Bedenken zugestimmt. Außerdem formulierte die Länderkammer zahlreiche Auflagen . Diese sollen unter anderem die Transparenz der Angaben zum Energiebedarf von Gebäuden für Verbraucher erhöhen, zum Beispiel in Immobilienanzeigen und Energieausweisen. Unter anderem sollen Energieausweise um Energieeffizienzklassen erweitert werden. Zudem möchte der Bundesrat mit den Änderungen unnötige Bürokratie vermeiden und die Anwendbarkeit der Vorschrift insgesamt erleichtern.

Die Länder machten deutlich, dass sie die vorgelegte Verordnung für unzureichend halten. Sie gebe kaum ausreichende Antworten auf die enormen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen, die der Energieverbrauch im Gebäudebereich aufwerfe. Allein durch die verschiedenen parallelen Energiesparvorschriften – Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – leide die Akzeptanz und Transparenz erheblich. Die Bundesregierung solle daher mit den Ländern eine grundlegende Überarbeitung der entsprechenden Vorschriften angehen.

dpa /dhz