Energiesparvorschriften Neue Energieeinsparverordnung schont Gebäude im Bestand

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) enthält schärfere Vorgaben für Hausbauer und eine Austauschpflicht für 30 Jahre alte Gas- und Ölheizungen. Für Häuser im Bestand sind keine Verschärfungen vorgesehen. Kritiker monieren die weiterhin hohe Regelungsdichte und Unübersichtlichkeit der Energiesparvorschriften. Der Bundesrat hatte dem Gesetz nur unter massiven Bedenken zugestimmt.

Frank Muck

Alle Energieausweise sollen künftig eine Angabe der Energieeffizienzklasse enthalten. - © Foto: johannesspreter/Fotolia

Das Bundeskabinett hat schärfere Vorgaben für Hausbauer und eine Austauschpflicht für 30 Jahre alte Gas- und Ölheizungen beschlossen. Vor 1985 eingebaute Heizungen müssen laut der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) bis zum Jahr 2015 ausgetauscht werden. Bisher galt die Pflicht nur für Heizkessel, die vor 1978 eingebaut wurden.

Nicht betroffen davon sind Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel mit einem hohen Wirkungsgrad. Auch von der Verordnung ausgenommen sind selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Änderungen gelten vom 1. Mai 2014 an.

Effizienzklassen auf Energieausweisen vermerkt

Außerdem soll auf neuen Energieausweisen in Zukunft die Energieeffizienzklasse vermerkt werden, um bei Verkauf und Vermietung transparent über den Energieverbrauch zu informieren. Für die Sanierung bestehender Gebäude ist keine Verschärfung vorgesehen. "Die Anforderungen bei der Modernisierung der Außenbauteile sind hier bereits sehr anspruchsvoll", heißt es in einer Zusammenfassung vom Bauministerium.

Bundesbauminister Peter Ramsauer (CSU) betonte, die Novellierung sei notwendig, um die neu gefasste EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen. Für das Heizen, Kühlen und die Warmwasserbereitung in Gebäuden werden in Deutschland noch immer 35 Prozent der Endenergie verbraucht. Um den Verbrauch weiter zu reduzieren, könnten neue Gebäude einen wichtigen Beitrag leisten.

Von Januar 2016 an soll deswegen der Primärenergiebedarf bei Neubauten um 25 Prozent und der Wärmebedarf durch eine bessere Gebäudedämmung um durchschnittlich 20 Prozent gesenkt werden.

"Man stößt an technische und baurechtliche Grenzen."

Nach Meinung des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) sind die Vorgaben zwar ambitioniert, technisch jedoch umsetzbar. Dieter Kuhlenkamp, Referent für Energieeffizienz im ZDB, hatte in einer Arbeitsgruppe an den Vorschlägen für eine Novelle mitgewirkt. Kuhlenkamp bewertet es positiv, dass es zu keiner Verschärfung der Grenzwerte bei bestehenden Gebäuden gekommen ist. "Dort stößt man inzwischen an technische und baurechtliche Grenzen." Die durch niedrigere Grenzwerte etwa beim Wärmedurchgangskoeffizienten – dem U-Wert – erforderlichen Dämmplatten würden immer dicker, so dass Dachüberstände erweitert werden müssten und Fenster teils eine Anmutung wie Schießscharten hätten. Sanierungsaufwand und Kosten würden immer weiter steigen.

Jens Beland sieht das ähnlich. Der Malermeister aus dem oberfränkischen Großheirath akzeptiert die Verschärfungen für Neubauten. Bei Gebäuden im Bestand plädiert Beland, der in seinem Betrieb Fassadendämmungen anbietet, für Zurückhaltung. Er würde beim U-Wert sogar auf den Stand der EnEV von 2007 zurückgehen, um potenzielle Kunden nicht abzuschrecken und zu mehr energetischen Sanierungen zu motivieren.

Viele Geräte vom Austausch verschont

Auch nach Auffassung des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) müssten Sanierungsmaßnahmen flexibel einsetzbar sein, um den Eigentümern Entscheidungsspielräume zu lassen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen, demografischen und lebenswirklichen Bedingungen. Den Austausch von 30 Jahre alten Heizkesseln hält der ZVSHK für folgerichtig.

Dem Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) geht die Austauschpflicht aber nicht weit genug. Die Regelung sei völlig unzreichend, denn für viele Altanlagen gebe es Ausnahmen. Der neue Stichtag zum Heizungstausch – 1. Januar 1985 – erfasse nur 13 Prozent der Geräte. Die rund elf Millionen Niedertemperaturheizungen etwa fielen nicht unter die Austauschpflicht. Es fehlten eine Nachrüstpflicht und verschärfte Einsparregeln für den Gebäudebestand.

Bundesrat will Überarbeitung der Vorschriften

Der Bundesrat hatte dem Gesetz nur unter massiven Bedenken zugestimmt. Die Länder machten deutlich, dass sie die vorgelegte Verordnung für unzureichend halten. Sie gebe kaum ausreichende Antworten auf die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen, die der Energieverbrauch im Gebäudebereich aufwerfe. Allein durch die verschiedenen parallelen Energiesparvorschriften – Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – leide die Akzeptanz und Transparenz erheblich. Die Bundesregierung solle daher mit den Ländern eine grundlegende Überarbeitung der entsprechenden Vorschriften angehen.

Die wesentlichen Inhalte der Novellierung finden Sie online unter bmvbs.de, Rubrik Bauen und Wohnen