Betriebsinhaber können ihren Geburtstag im Betrieb feiern und dann die Kosten bei der Steuer geltend machen. Dabei sollte man nur ein paar Regeln beachten.
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Können Sie Ihren Mitarbeitern gerade keine Gehaltserhöhung gönnen, gibt es dennoch eine Möglichkeit, deren Nettogehalt zu erhöhen. Das Zauberwort lautet "Lohnsteuerermäßigung". 2017 gelten einige steuerliche Besonderheiten.
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Handwerksbetriebe, die eine elektronische Registrierkasse nutzen, sollten das Thema "steuerliche Kassenführung" im Jahr 2017 unbedingt zur Chefsache erklären. Denn seit 1.1.2017 erwartet das Finanzamt bei elektronischen Registrierkassen nicht nur ganz spezielle Funktionen. Ein neues Gesetz sieht vielmehr vor, dass spätestens ab 2018 Kassen-Nachschauen durchgeführt werden.
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Bei Betriebs- und Umsatzsteuerprüfungen des Finanzamts sind die Prüfer meist streng, wenn sie auf fehlerhafte Eingangsrechnungen stoßen. In aller Regel wird die Vorsteuererstattung vom Finanzamt zurückgefordert. Unternehmer können die fehlerhafte Rechnung durch eine formell richtige Rechnung ersetzen und bekommen die Vorsteuererstattung so doch noch. Doch auf den Nachzahlungszinsen bleiben sie sitzen. Dieses Zinsrisiko kann nun verhindert werden.
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Inkassofirmen bitten mit sehr fragwürdigen Bearbeitungsgebühren oder mit Rechnungen die per SMS verschickt werden Schuldner zur Kasse und berechnen zum Teil horrende Summen. Auch Handwerksbetriebe kennen solche Machenschaften. So dreist zocken Inkassofirmen ab.
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Unternehmen, die Waren innerhalb der EU exportieren, sind von der Umsatzsteuer befreit. Voraussetzung dafür ist allerdings die sogenannte Gelangensbestätigung. Alles Wichtige zur Gelangensbestätigung sowie das Muster zum kostenlosen Download.
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Arbeitnehmer, die bisher noch nie eine Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben haben, können nun freiwillig eine Erklärung abgeben. Im Durchschnitt erhält ein Arbeitnehmer 875 Euro Steuern zurück. Und jetzt die gute Nachricht: Steuererstattungen können noch für zurückliegende Jahre bis 2012 beantragt werden. Für die Steuererklärung 2012 ist jedoch Eile geboten.
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Das Setzen eines Links auf einer Internetseite und in den sozialen Medien kann für Unternehmen teuer werden. Denn ein Gewerbetreibender haftet für Links auf urheberrechtswidrige Webseiten.
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Zwar hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags vorteilhaftere Abschreibungsregelung in Aussicht gestellt, doch das ist noch Zukunftsmusik. Deshalb gilt: Konzentrieren Sie sich auf die derzeit gültigen Abschreibungsregeln und kaufen Sie in den Tagen des Steuerjahrs 2016 steueroptimal ein.
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Clever handeln. Vorbereitet sein. Mitreden können.
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