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Steuertipp Steuerliche Pauschbeträge für Sachentnahmen 2017

Stellen Sie in Ihrem Handwerksbetrieb Lebensmittel her und vertreiben diese, unterstellt das Finanzamt, dass Sie, Ihr Ehepartner und Ihre Kinder einen Teil dieser Lebensmittel privat essen. Deshalb wird erwartet, dass Sie für diese unterstellten Sachentnahmen Ihrem Gewinn einen Entnahmebetrag hinzurechnen und Umsatzsteuer dafür ans Finanzamt abführen. Die Pauschbeträge für solche Sachentnahmen 2017 hat das Finanzamt veröffentlicht. › mehr