Das Setzen eines Links auf einer Internetseite und in den sozialen Medien kann für Unternehmen teuer werden. Denn ein Gewerbetreibender haftet für Links auf urheberrechtswidrige Webseiten.

Wenn der Link auf eine Webseite mit rechtswidrigen Inhalten führt, haftet dafür auch das verlinkende Unternehmen. So hat das Landgericht Hamburg entschieden und sich an einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Az: C-160/15) orientiert. Darin hat der EuGH Kriterien der Haftung für Links auf urheberrechtswidrige Webseiten festgelegt.
Ein Kriterium ist die öffentliche Wiedergabe. Es handelt sich um eine öffentliche Wiedergabe, wenn entweder ein neues Publikum angesprochen oder ein neues technisches Verfahren angewandt wird. Letzteres kann bei einer Verlinkung im Internet in der Regel verneint werden. Die Verbreitung eines Links an ein neues Publikum kann jedoch in Fällen bejaht werden, in denen das Werk ohne Zustimmung des ursprünglichen Rechteinhabers im Internet zugänglich gemacht wurde. Ein weiteres Kriterium ist die Gewinnerzielungsabsicht.
Handeln, um Gewinn zu erzielen
Wer also ein Gewerbe betreibt und e ine Internetseite und die sozialen Medien nutzt, um Gewinn zu erzielen, der haftet für Links auf rechtswidrige Inhalte auf anderen Webseiten. In diesem Fall gilt, so der EuGH, dann die Vermutung, dass der Linksetzer wusste, dass der Link rechtswidrig ist. "Das heißt, jeder, der mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, muss ab sofort wenn er einen Link setzt, nachprüfen, ob die Inhalte hinter diesem Link und auf dieser Webseite, auf die er verlinkt, rechtmäßig oder rechtswidrig sind", sagt Martin Gerecke, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht von der Kanzlei CMS Hasche Sigle .
Private Nutzer hat der EuGH hingegen von der Haftung ausgenommen. Sie haften nur, wenn sie wussten oder hätten wissen müssen, dass der Link rechtswidrig ist. Die Rechtswidrigkeit bezieht sich immer auf alle Inhalte auf der Ziel-Webseite. Wer mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, dem sei es zumutbar zu prüfen, ob die Inhalte rechtmäßig sind. "Für Unternehmer ist das ein enormer Prüfungsaufwand", so Gerecke. Die Entscheidungen deutscher Gerichte in den nächsten Monaten werden mehr Klarheit bringen, wie diese Thematik richterlich interpretiert wird. dan