Steuertipp Last-Minute-Steuertipp bis zum Jahreswechsel

Zwar hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags vorteilhaftere Abschreibungsregelung in Aussicht gestellt, doch das ist noch Zukunftsmusik. Deshalb gilt: Konzentrieren Sie sich auf die derzeit gültigen Abschreibungsregeln und kaufen Sie in den Tagen des Steuerjahrs 2016 steueroptimal ein.

© tom_nulens - stock.adobe.com

Steueroptimal einkaufen bedeutet, dass sich jeder ausgegebene Cent für betriebliche Investitionen 2016 noch als gewinnmindernde und steuersparende Betriebsausgabe auswirkt. Das funktioniert, wenn

  • Sie einen Gegenstand kaufen, der selbständig nutzungsfähig ist und
  • dessen Preis nicht netto (also ohne Umsatzsteuer) nicht über 410 Euro liegt.

Im Fachjargon spricht man hier vom Sofortabzug für geringwertige Wirtschaftsgüter (kurz GWG). 

 Was bedeutet selbständig nutzungsfähig

Entscheid für den Sofortabzug ist nicht nur der Nettopreis des Gegenstandes, sondern vor allem, dass er selbständig nutzungsfähig ist – also ohne weitere Geräte funktioniert.

Beispiel: Sie kaufen sich am 30.12.2016 einen Drucker für 300 Euro zzgl. 57 Euro Umsatzsteuer. Folge: Zwar passt der Preis, der Drucker ist jedoch nicht selbständig nutzungsfähig (ohne PC oder Laptop nicht zu verwenden). Der Nettokaufpreis des Druckers muss über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden.

Alternative: Sie kaufen sich am 30.12.2016 ein Multifunktionsgerät mit Druck-, Scan-, Fax- und Kopierfunktion für 300 Euro zzgl. 57 Euro Umsatzsteuer. Folge: Hier kommt der Sofortabzug in 2016 in Betracht, weil Kaufpreis passt (netto unter 410 Euro) und weil das Multifunktionsgerät auch ohne andere Geräte alleine funktioniert (Kopierfunktion).