Die Neuregelungen für Bauunternehmer im Überblick Neues Bauvertragsrecht: Was dem Handwerk ohne AGB-Festigkeit droht
2018 wird ein reformiertes Bauvertragsrecht in Kraft treten. An den Landgerichten werden dann Baukammern zur Pflicht. Außerdem sollen Handwerker künftig nicht mehr dafür haften, wenn sie aus Versehen fehlerhafte Materialien eingebaut haben. Probleme könnte es jedoch durch eine fehlende AGB-Festigkeit geben.
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