EuGH urteilt zu Service-Hotlines Keine Zusatzkosten durch 0180-Anrufe

Ein Anruf bei einer 0180-Service-Nummer darf nicht teurer sein als ein Telefonat über eine gewöhnliche Festnetz- oder Mobilfunknummer. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein Urteil zu Anrufen beim Kundendienst von Firmen gefällt. Was in Deutschland rechtlich gilt.

Kundendienst per Telefon: Wer dafür eine 0180er-Telefonnummer nutzt, darf die Kosten dafür nicht ins Unermessliche treiben. - © Karin & Uwe Annas/Fotolia.com

Service-Nummern von Kundendiensten, die mit einer 0180-Vorwahl beginnen, schrecken viele Menschen ab, denn sie erwarten hohe Kosten. Dabei wissen viele nicht, dass die Kosten einerseits klar ersichtlich angegeben werden müssen und dass sie begrenzt sind.

0180-Service-Nummern: Anrufkosten sind begrenzt

Dass die Kosten nicht willkürlich hoch sein dürfen, hat nun auch der EuGH bestätigt und dazu ein neues Urteil gefällt. So dürfen Anrufe beim Kundendienst in Vertragsfragen keine Extrakosten mit sich bringen. Die Höhe der Kosten ist auf die von herkömmlichen Telefonaten unter gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummern begrenzt.

Die Richter des EuGH begründeten ihr Urteil damit, dass  hohe Telefongebühren bei 0180-Service-Nummern Verbraucher davon abhalten könnten, sich im Zusammenhang mit ihrem bestehenden Vertrag an ein Unternehmen zu wenden. Und genau das sollen sie nicht.

0180er-Nummer: Das gilt in Deutschland

Wie hoch die Kosten für einen Anruf bei einer 0180er-Nummer sein dürfen, ist eindeutig festgelegt und je nach Endung der Nummer gestaffelt. So darf ein Anruf zum Beispiel bei einer 0180-1er-Nummer höchstens mit 3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz und maximal 42 Cent pro Minute aus dem Mobilfunknetz kosten. Die genauen Werte kann man online bei der Bundesnetzagentur einsehen.

Das Telekommunikationsgesetz legt außerdem Preishöchstgrenzen für die Service-Dienste bei 0180er-Nummern fest. Aus dem Festnetz darf der Anruf demnach höchstens 0,14 Euro pro Minute oder 0,20 Euro pro Anruf und aus dem Mobilfunknetz höchstens 0,42 Euro pro Minute oder 0,60 Euro pro Anruf betragen. Die Abrechnung dürfe höchstens im 60-Sekunden-Takt erfolgen.

Zu diesen Festlegungen gehören auch Pflichten der Anbieter dieser Nummern: So müssen sie mit der 0180-er-Rufnummer nicht nur den Preis für Anrufe aus dem Festnetz angeben, sondern auch den Höchstpreis für Anrufe aus dem Mobilfunknetz.

Verbraucher können Verstöße gegen diese Regelung bei der Bundesnetzagentur melden. Dafür bietet die Behörde extra ein Online-Formular an. Mehr dazu hier.>>>

Zu dem Urteil des EuGH kam es durch ein Verfahren am Landgericht Stuttgart. Beklagter war der Online-Elektro-Händler Comtech, der früher eine kostenpflichtige 01805-Service-Hotline geschaltet hatte. Ein Anruf kostete 14 Cent pro Minute aus dem Festnetz und bis zu 42 Cent pro Minute vom Handy aus. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs – eine Institution der Wirtschaft zur Selbstkontrolle – empfand diese Kosten als zu hoch und klagte.

Sie berief sich auf  eine EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz aus dem Jahr 2011. Diese sieht vor, dass Kunden nicht mehr als den „Grundtarif“ zahlen müssen, wenn sie im Rahmen eines geschlossenen Vertrags telefonisch mit einem Unternehmen Kontakt aufnehmen wollen – also beispielsweise wenn sie dort ein Produkt gekauft haben. Genau dies nahmen die Richter des EuGH auch als Basis für ihr Urteil. dpa

Was sind 0180-Nummern und wer verdient daran?

Voraussetzung für eine 0180-Nummern ist das Erbringen eines Services per Telefon. Mit diesem Zweck kann jedes Unternehmen eine solche „Service-Dienste-Rufnummern“ bei Telekommunikationsanbietern beantragen.

Je nach Endziffer variiert das Abrechnungsmodell: Bei einer 01803-Nummer beispielsweise muss der Anrufer aus dem Festnetz 9 Cent pro Minute zahlen, bei einer 01804-Nummer 20 Cent pro Anruf.

Derzeit sind laut Bundesnetzagentur fast 300 000 Service-Dienste-Rufnummern vergeben. Für welche Zwecke genau sie genutzt werden, werde nicht erhoben.

Grundsätzlich kann ein Unternehmen sich vom Rufnummern-Anbieter einen Teil des Gelds abzweigen lassen – und so Extra-Einnahmen machen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur – und nun auch bestätigt durch den EuGH ist dies aber nicht zulässig, wenn die Rufnummer dafür verwendet wird, dass „Verbraucher den Unternehmer wegen Fragen oder Erklärungen zu einem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag“ anrufen.