Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, VOB/B Die VOB/B bleibt bis auf Weiteres unverändert

Im Zuge der Einführung des neuen Bauvertragsrechts 2018 wurde intensiv diskutiert, ob die VOB/B in ihrer jetzigen Fassung weiterhin zu den Regelungen des neuen Bauvertragsrechts des BGB passt oder einer Aktualisierung bedarf. Nun steht fest, dass sie unverändert bleibt. Was das für die Praxis bedeutet. › mehr
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