Urteil des Bundesgerichtshofs Eigentümer müssen für Handwerker-Folgeschäden aufkommen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Eigentümer auch für Schäden am Eigentum Dritter aufkommen müssen, die in Folge von Handwerksarbeiten entstehen. Im konkreten Fall ging es um einen Großbrand.
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