Meinungsäußerung bei Körperschaften öffentlichen Rechts Hörakustiker: Bundesgerichtshof gibt Bundesinnung Recht
Die Bundesinnung der Höakustiker (biha) darf sich frei in ihrer Meinung äußern. Das hat jetzt der Bundesgerichsthof (BGH) entschieden (Aktenzeichen: I ZR 264/16). Ein Hörakustikunternehmen hatte sich gerichtlich gegen kritische Äußerungen des Hauptgeschäftsführers der biha gewehrt.
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