Checkliste speziell für Handwerksbetriebe DSGVO: Knackiger Überblick als zweiseitiges PDF

Die DSGVO macht viele Vorschriften, doch muss ich wirklich alle umsetzen? Die neue Datenschutzgrundverordnung verunsichert derzeit viele Selbstständige. Ein zweiseitiges PDF des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht sorgt für Durchblick im Regel-Wirrwarr – und gibt eine Übersicht speziell für Handwerksbetriebe.

DSGVO-Überblick als zweiseitige PDF: Das BayLDA hat Checklisten speziell für Handwerksbetriebe veröffentlicht. - © annetdebar - stock.adobe.com

Checklisten, Leitfäden, Zusammenfassungen – das Netz quirlt derzeit über mit Informationen zur neuen DSGVO. Viele Handwerker fühlen sich erschlagen und wissen nicht so recht, wie sie das Thema angehen und umsetzen sollen. Auch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat eine Handreichung zu den Regeln im Umgang mit Daten veröffentlicht. Diese unterscheidet sich jedoch von vielen anderen Publikationen: Statt allgemein über die Neuerungen zu informieren, erklärt das BayLDA die Regeln anhand von einzelnen Fallbeispielen. Der Fokus liegt dabei auf kleinen Unternehmen und Vereinen. Je nachdem in welchen Bereichen ein Betrieb tätig ist, können unterschiedliche Handreichungen relevant sein. Folgende Fallbeispiele stehen dem Handwerk zur Auswahl:

  • DSGVO in Kfz-Werkstätten
  • DSGVO in Handwerksbetrieben
  • DSGVO in Bäckereien
  • DSGVO in Online-Shops
>>> Die Handreichungen des BayLDA können auf dieser Seite heruntergeladen werden <<<

Der jeweils zweiseitige Überblick kann kostenlos als PDF heruntergeladen werden. Die erste Seite informiert in Checklisten-Form darüber, welche Anforderungen im konkreten Fall erfüllt sein müssen. Auf der zweiten Seite sind die einzelnen Punkte noch einmal ausführlich erläutert. Das BayLDA weist darauf hin, dass kein Anspruch auf Vollständigkeit besteht und fallbezogen unterschiedliche Anforderungen gelten können.

Muster als PDF-Download: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Für Verunsicherung sorgt vielerorts auch das sogenannte Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Handwerksbetriebe, die regelmäßig mit Kunden- und Mitarbeiterdaten umgehen, müssen ein solches seit dem 25. Mai führen. Das BayLDA gibt jedoch Entwarnung. Es weist darauf hin, dass der Umfang eines solchen Verzeichnisses für Handwerksbetriebe überschaubar ist. Um den Einstieg in das Thema zu erleichtern, stellt die Behörde Muster zur Verfügung, die auf der Seite des BayLDA ebenfalls als PDF heruntergeladen werden können.

FAQ zur DSGVO: ZDH beantwortet die wichtigsten Fragen für Handwerksbetriebe

Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) stellt nützliche Informationen für Handwerksbetriebe zur Verfügung. Müssen alle Bestandskunden angeschrieben werden? Wie ist mit Newslettern zu verfahren? Was ist bei Webseiten zu beachten? In einem FAQ zur DSGVO beantwortet der Verband die zehn wichtigsten Fragen zum neuen Datenschutzrecht. Das PDF kann kostenlos auf der Seite des ZDH heruntergeladen werden. fre

Sie nutzen ein kostenloses Angebot der Deutschen Handwerks Zeitung. Die hier bereitgestellten Informationen wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. Sie ersetzen jedoch keine fachliche Beratung. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei auch um Informationen aus unserem Archiv handeln kann, die sich im Laufe der Zeit überholt haben. Die Aktualität eines Artikels wird auf unserer Internetseite stets über der Überschrift angezeigt.

Individuelle Fragen kann und wird die Redaktion nicht beantworten.

DSGVO: Was sind personenbezogene Daten?