Vorläufiges Insolvenzverfahren Urlaubsabgeltung bei Insolvenz "aus der Masse" zu bezahlen
In der Insolvenz des Arbeitgebers ist der Anspruch von Beschäftigten auf Urlaubsabgeltung vollständig als Masseverbindlichkeit zu berichtigen. Darauf weist das Bundesarbeitsgericht hin. Voraussetzung: der vorläufige Insolvenzverwalter muss die Arbeitsleistung zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch in Anspruch genommen haben.
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