Hilfen für Soloselbstständige Corona-Neustarthilfen: Wichtige Frist endet bald
Wer als Soloselbständiger von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen betroffen war, konnte in den vergangenen Jahren die Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022 beantragen. Soloselbstständige bzw. prüfende Dritte sind verpflichtet, eine Endabrechnung der Hilfen einzureichen, die als Vorschuss ausgezahlt wurden. Die Frist dazu endet im März.
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