Europäische Richtlinie in deutsches Recht übernommen "Drehtürklausel" gegen Missbrauch der Leiharbeit
Mit einer "Drehtürklausel" soll der Missbrauch der Leiharbeit verhindert werden. Künftig ist es nicht mehr erlaubt, entlassene oder nicht mehr beschäftigte Arbeitnehmer zu schlechteren Bedingungen in ihrem Unternehmen oder im selben Konzern als Zeitarbeiter einzusetzen. Diese Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes billigte am Freitag auch der Bundesrat.
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