Steuertipp Steuerrisiko in der GmbH: Darlehen an nahe stehende Personen
Betreibt ein Handwerker seinen Betrieb in der Rechtsform einer GmbH oder einer AG, stehen bei einer Betriebsprüfung auch Darlehensgewährungen zwischen Kapitalgesellschaft und nahe stehenden Personen des Gesellschafters im Visier. Denn kommt es zu einer gewinnmindernden Teilwertabschreibung einer solchen Darlehensgewährung, könnte eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen.
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