Arbeitslosigkeit im Handwerk Das passiert bei Arbeitslosigkeit und Hartz IV mit Ihrem Besitz

Arbeitslos im Handwerk – derzeit ein seltener Fall. Dennoch möglich. Wer zum Beispiel wegen einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann, läuft Gefahr, eines Tages Arbeitslosengeld II oder kurz Hartz IV zu beziehen. Was bedeutet das für das Einkommen und Vermögen? Wichtige Informationen im Überblick.

Christina Anastassiou

Arbeitslose Handwerker sind rar. Wer zum Beispiel wegen einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann, läuft Gefahr, eines Tages Arbeitslosengeld II oder kurz Hartz IV zu beziehen. - © Bits and Splits – stock.adobe.com

Arbeitslose Handwerker sind rar. Es gibt zwar keine Arbeitslosenquote für das gesamte Handwerk , aber eine Tendenz lässt sich an den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit für die einzelnen Berufsgruppen ablesen. So lag die Arbeitslosenquote 2018 auf dem Anforderungsniveau "Fachkraft" beispielsweise in der Berufsgruppe Körperpflege bei 4,9 Prozent, im Hochbau bei 4,4 Prozent und in der Gruppe Klempnerei, Sanitär, Heizung, Klimatechnik bei 1,7 Prozent.

Nach Erfahrung von Matthias Carl, Berater für Arbeits- und Sozialrecht bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern, kommt das Thema Arbeitslosigkeit oder gar Hartz IV in der Beratung aufgrund der Vollbeschäftigung "sehr, sehr selten" vor. Es könnte jedoch zum Beispiel auftreten, "wenn ein angestellter Handwerker krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann, sein Krankengeld und schließlich auch das Arbeitslosengeld endet. Dann rutscht er ins Arbeitslosengeld II." Das Arbeitslosengeld II (ALG II) – umgangssprachlich Hartz IV – heißt "Grundsicherung für Arbeitssuchende" und ist geregelt im zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Doch was gilt für die Finanzen, wenn ein Handwerker Arbeitslosengeld oder Hartz IV bezieht?

Werden meine Ersparnisse berücksichtigt, wenn ich Arbeitslosengeld bekomme?

Nein. Denn Arbeitslosengeld ist im Gegensatz zu ALG II eine reine Risikoversicherung. Der Erwerbstätige zahlt Versicherungsbeiträge und wenn er arbeitslos wird, springt die Versicherung ein.

Wie wird mein Vermögen bei Hartz IV angerechnet?

Die Schongrenze für das Altersvorsorgevermögen außerhalb der Riester-Rente beträgt 750 Euro pro Lebensjahr der erwerbsfähigen, leistungsberechtigten Person und ihres Partners. Derzeit sind das für jeden maximal 48.750 Euro.

Für sonstiges Vermögen wie Lebensversicherungen, Aktien, Fonds, Sparguthaben, Autos und Wohneigentum gilt zusätzlich ein Grundfreibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr für jeden Volljährigen und seinen Partner in der sogenannten Bedarfsgemeinschaft, mindestens aber jeweils 3.100 Euro. Altersabhängig kann der maximale Freibetrag für jeden 9.750 Euro, 9.900 oder 10.050 Euro betragen. Der Pauschalbetrag für Minderjährige liegt bei 3.100 Euro.


Muss ich bei Hartz IV meine Lebensversicherung kündigen?

Nicht unbedingt. Eine kapitalbildende Lebensversicherung zählt als Vermögen – es besteht deshalb der bereits genannte Grundfreibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr für jeden Volljährigen und seinen Partner in der Bedarfsgemeinschaft. Dient die Lebensversicherung aber der Altersvorsorge und ist vertraglich vereinbart, das angesparte Vermögen nicht vor dem Rentenalter zu verwerten, gilt der beschriebene, weitere Freibetrag von je 750 Euro pro Lebensjahr bis derzeit maximal 48.750 Euro.

Eine Lebensversicherung wird nicht als Vermögen berücksichtigt, wenn der Inhaber bei ihrem Verkauf weniger als 90 Prozent seiner eingezahlten Beiträge erzielte – also wirtschaftliche Verluste machte. Allerdings kann auch die Beleihung des Vertrages in Betracht kommen, wenn die Freibeträge überschritten werden.

Muss ich unter Hartz IV mein Haus verkaufen?

Es kommt darauf an. Eine nicht selbst bewohnte Immobilie gehört zum Vermögen. Soweit hierdurch die Freibeträge überschritten sind, besteht kein Anspruch auf ALG II.

Lebt der Hartz-IV-Empfänger in seiner eigenen Immobilie, richtet sich die als angemessen geltende Wohnfläche nach der Art des Objekts und der Anzahl der Bewohner. Bis zu zwei Personen können in der Regel in einer 80 Quadratmeter (qm) großen Eigentumswohnung leben und in einem 90-Quadratmeter-Haus. Für jedes weitere Familienmitglied kommen 20 qm Wohnfläche hinzu. Als angemessene Grundstücksgröße bei Häusern gelten normalerweise in der Stadt 500 qm und auf dem Land 800 qm. Ist die Immobilie größer, prüfen die Träger, ob Teile davon verkäuflich sind. Eventuell muss der Betroffene einzelne Zimmer vermieten.

Sollte die Immobilie nicht abgezahlt sein, übernehmen die Träger die Schuldzinsen in "angemessenem Umfang", die Grundsteuer und sonstige öffentliche Abgaben sowie Nebenkosten, nicht jedoch die Tilgungsraten.

Darf ich mein Auto behalten, wenn ich Hartz IV bekomme?

Da viele Arbeitnehmer ein Auto oder Motorrad brauchen, um ihren Arbeitsort zu erreichen, wird ein "angemessenes Kraftfahrzeug" für jeden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nicht als Vermögen berücksichtigt. Autos, deren Verkauf weniger als 7.500 Euro einbrächte, gelten als angemessen für ALG II. Ist das Auto aber mehr wert, wird der darüber hinausgehende Betrag mit dem Vermögensfreibetrag verrechnet.

Muss ich bei Hartz IV das Sparbuch meines Kindes auflösen?

Das Vermögen des Kindes ist durch einen Freibetrag geschützt, der für Minderjährige 3.100 Euro beträgt. Dazu kommt ein einmaliger Freibetrag von 750 Euro für notwendige Anschaffungen, wie er jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zusteht. Überschreiten die Ersparnisse des Kindes diese Freibeträge, liegt keine Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II vor und das Kind hat keinen Anspruch auf Sozialgeld oder ALG II. 

Was ist, wenn ich nach Abgabe meines ALG-II-Antrags erbe?

Der Betroffene muss dem Jobcenter alle Änderungen seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse sofort melden. Ein Erbe in Form von Geld und Geldanlagen während des ALG-II-Bezugs gilt als Einkommen. Eine Berücksichtigung als Vermögen kommt in Betracht, wenn die Erbschaft aus Sachwerten wie zum Beispiel Immobilien besteht oder wenn sie bereits vor dem Hartz-IV-Bezug angefallen ist.


Wie hoch sind meine Freibeträge, wenn ich als Hartz-IV-Empfänger hinzuverdiene?

Es gibt einen pauschalen Grundfreibetrag von 100 Euro. Zusätzlich anrechnungsfrei sind 20 Prozent eines monatlichen Bruttoverdienstes von über 100 bis 1.000 Euro. Ein weiteres Einkommen bis 1.200 Euro brutto pro Monat wird zu zehn Prozent anrechnungsfrei gestellt. Für Beschäftigte mit Kindern beträgt die Grenze 1.500 Euro. Beispiel: Wer monatlich brutto 800 Euro hinzuverdient, hat einen anrechnungsfreien Betrag von 240 Euro. Das sind 100 Euro pauschal plus 20 Prozent von 700 Euro, also 140 Euro.

Weitere Informationen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende bietet eine PDF-Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales .