Im Jahr 2021 sind steuerlich zwei Neuregelungen für Existenzgründer in Kraft getreten, die bei Gründung eines Unternehmens in den Jahren 2020 und 2021 beachtet werden sollten. Es geht zum einen um die Verpflichtung zur Einreichung eines Gründerfragebogens und zum anderen um den Wegfall der lästigen Verpflichtung, in den ersten beiden Jahren nach der Gründung monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen ans Finanzamt übermitteln zu müssen.
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