Arbeitsrecht Mitarbeiterkontrolle: Wann der Chef Kosten ersetzt bekommt
Stellt sich dank der Überwachung durch einen Detektiv heraus, dass ein Arbeitnehmer seine Krankheit nur vorgetäuscht hat, kann sich der Arbeitgeber die entstandenen Kosten ersetzen lassen. Das gilt allerdings nur dann, wenn die Überwachung notwendig und angemessen war, urteilten nun Arbeitsrichter aus Hessen.
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