Bundesratsbeschluss Bußgelder für Falschparker und Radfahrer steigen

Wer ab April ohne oder mit abgelaufenem Parkschein an einer Parkuhr parkt und erwischt wird, zahlt zehn statt bisher fünf Euro Strafe. Der Bundesrat hat am Freitag höhere Bußgelder für Parksünder und Fahrradfahrer erlassen. Vor allem für "Rüpel-Radler" wird es künftig teuer. Die Ländervertreter billigten außerdem die geplante Reform des Punktesystems.

Die Bußgelder für Radfahrer werden steigen. Nach einem Bundesratsbeschluss wird es aber auch für Falschparker und Lkw-Fahrer teurer, die sich nicht an die Gesetze halten. - © Foto: SVLuma/Fotolia

Mit dem neuen Bußgeldkatalog, den der Bundesrat am Freitag billigte, wird das Verwarnungsgeld für unberechtigtes Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten um fünf Euro erhöht. Wer auf den Parkschein verzichtet, muss also künftig also mit zehn statt bisher fünf Euro rechnen.

Rüpel-Radler müssen zahlen

Teurer wird es aber auch für Radfahrer, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Ab April werden die Rüpel unter den Radfahrern mit Verwarngeldern von 15 statt bislang 10 Euro auf ein falsches Verhalten hingewiesen. Viele Strafzahlungen werden um fünf bis zehn Euro angehoben.

  • Radfahrer, die gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen und erwischt werden, müssen künftig 15 bis 40 Euro als Bußgeld zahlen.
  • Wer den markierten Radfahrweg nicht benutzt, wird mit 15 bis 30 Euro zur Kasse gebeten.
  • Wer ihn in falscher Richtung benutzt, muss 20 bis 30 Euro zahlen.
  •  Falsches Abbiegen kostet 15 bis 30 Euro.
  • Wer ohne Licht fährt, muss 20 bis 35 Euro Bußgeld zahlen.
  • Radfahrer, die eine Einbahnstraße in falscher Richtung benutzten, müssen mit 20 Euro Bußgeld rechnen.
  • Fehlende Klingel kostet 15 Euro.
  • Fahren auf dem Fußweg wird mit 10 bis 20 Euro geahndet, in der Fußgängerzone mit 15 bis 30 Euro.

Neben den Beschlüssen zum Bußgeldkatalog befasste sich der Bundesrat auch mit der Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei und forderte einige Nachbesserungen der geplanten Reform. Dazu gehöre die Verlängerung der Tilgungsfrist für Ordnungswidrigkeiten von zwei auf zweieinhalb Jahren.

Punktesystem wird reformiert

Für eine grundlegende Kritik an der Reform von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) gab es keine Mehrheit wie ursprünglich von Experten erwartet. Diese hatten beim Verkehrsgerichtstag in Goslar vor einigen Tagen das Aus der Reform vorhergesagt, da diese keine grundlegenden Besserungen bringe.

Ramsauer will das Verkehrszentralregister in Flensburg unter anderem durch vereinfachte Tilgungsregelungen für die Verkehrssünder-Punkte transparenter machen. Zudem soll das bisherige Punktesystem verständlicher und einfacher gestalten werden. Dazu gibt es künftig nur Punkte für Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden.

Künftig sind maximal auch nur noch drei statt bisher sieben Punkte pro Regelverstoß möglich. Allerdings wird die Fahrerlaubnis bereits bei acht statt bisher 18 Punkten entzogen. Wann die Reform in Kraft tritt ist noch unklar. jtw/dapd

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