Stellen Sie in Ihrem Handwerksbetrieb regelmäßig rüstige Frührentner ein, durften diese bis Ende 2012 nicht mehr als 400 im Monat verdienen. Verdiente ein Frührentner mehr als diese 400 Euro, kam es zur Kürzung der Frührente. Seit 1. Januar 2013 hat sich die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner erhöht.

Im Zusammenhang mit der Anhebung der Minijobgehälter wurde auch die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner auf 450 Euro im Monat angehoben. Besonderheit: Frührentner dürfen die Hinzuverdienstgrenze zweimal im Kalenderjahr bis zum Doppelten überschreiten.
Konkret dürfen sie also in zwei Monaten bis zu 900 Euro hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Damit können Sonderzahlungen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder Überstunden, abgedeckt werden.
Keine Hinzuverdienstgrenze für "normale" Rentner
Stellt ein Handwerksbetrieb dagegen einen Rentner ein, der sein gesetzliches Rentenalter bereits erreicht hat, darf der Rentner so viel verdienen wie er möchte. Der Hinzuverdienst mindert seine monatlichen Rentenbezüge also nicht.
Tipp: Gerade im Handwerk macht es oftmals Sinn, Rentner einzustellen. Sie bringen viel Erfahrung, viel Zeit und meist ein besonderes Engagement mit. dhz