Steuer aktuell Partyservice eines Metzgers im Visier des Finanzamts
Betreibt ein Metzger zusätzlich zur Herstellung von Fleischwaren einen Partyservice, stellt sich die Frage, ob er die Lieferung der Speisen durch den Partyservice mit sieben Prozent oder 19 Prozent Umsatzsteuer versteuern muss. Wird die Ehefrau zwischengeschoben, könnte ein Gestaltungsmissbrauch vorliegen.
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