Steuer aktuell: Fahrtkosten Entfernungspauschale: Unternehmer dürfen nicht mehr anrechnen
Selbständige Handwerker dürfen die Fahrt zur Arbeit nicht anders berechnen als Arbeitnehmer. Auch für sie gilt nur die Entfernungspauschale. Diese können sie als Betriebsausgaben absetzen. So rechnen Sie, wenn Sie die Ein-Prozent-Regelung nutzen.
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