Neuregelung seit Januar 2019 E-Auto oder Hybrid als Dienstwagen: Was seit 2019 steuerlich gilt
Seit dem 1. Januar 2019 können Betriebe bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils sparen, wenn sie einem Arbeitnehmer ein Elektro- oder Plug-in-Hybridauto als Dienstwagen überlassen. Das Bundesfinanzministerium hat diese steuerliche Neuregelung nun in zwei Infopapieren konkretisiert.
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