Steuertipp Steuerrisiko: Wenn der Betrieb eine Immobilie des Ehegatten mietet
Um Haftungsrisiken zu vermeiden, kommt es in der Praxis häufig vor, dass nicht der Unternehmer die Immobilie für seinen Betrieb kauft, sondern der Ehepartner. Doch Vorsicht: Wird eine Miete vereinbart, die unter der ortsüblichen Miete für vergleichbare Immobilien liegt, kann der Werbungskostenabzug beim vermietenden Ehegatten anteilig gekürzt werden. Dabei schießt das Finanzamt regelmäßig über das Ziel hinaus, wie der Bundesfinanzhof nun bestätigte.
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