Betriebsausgaben geltend machen Investitionsabzugsbetrag: Das sollten baldige Gründer beachten
Wer den Weg in die berufliche Selbstständigkeit plant, kann bereits vor dem Jahr der tatsächlichen Gründung erste steuersparende Betriebsausgaben im Zusammenhang mit dem künftigen Handwerksbetrieb geltend machen. Bei Beantragung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG vor der Gründung sind Finanzämter und das Finanzgericht München jedoch besonders streng.
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