Unvollständige Gesellschafterlisten Eintragung im Transparenzregister: Bußgeldbescheide drohen
Das Bundesverwaltungsamt macht darauf aufmerksam, dass von vielen Gesellschaften keine vollständigen Gesellschafterlisten vorliegen. Da das Unterlassen der Meldung mit einer Geldbuße belegt ist, drohen nun vielen Betriebsinhabern Bußgeldbescheide.
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