Neues Urteil Grunderwerbsteuer: Steuervorteil Instandhaltungsrückstellung gekippt
Beim Kauf einer Immobilie muss auch die Grunderwerbsteuer einkalkuliert werden. Diese beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Die Steuer durch eine Instandhaltungsrückstellung zu mindern, ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs leider nicht mehr möglich. Ausnahmen gelten für Altfälle.
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