Rückkehr zu den ursprünglichen Umsatzsteuersätzen MwSt-Erhöhung 2021: Darauf müssen sich Unternehmer vorbereiten
Im zweiten Corona-Steuerhilfegesetz hat der Gesetzgeber die Reduzierung der Mehrwertsteuersätze für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 festgelegt. Der Regelsteuersatz wurde dabei von 19 Prozent auf 16 Prozent gesenkt, der ermäßigte Umsatzsteuersatz betrug in diesem Zeitraum statt 7 Prozent nur noch 5 Prozent. Zum 1. Januar 2021 gelten wieder die ursprünglichen Umsatzsteuersätze. Darauf sollten sich Unternehmer frühzeitig vorbereiten.
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