Steuertipp Überstundenvergütung: Ermäßigter Lohnsteuersatz möglich
Bei der Auszahlung von Überstundenvergütungen müssen Arbeitgeber Lohnsteuer an das Finanzamt abführen. Werden die Überstunden mehrerer Jahre auf einmal abgegolten, können steuerliche Vergünstigungen greifen.
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