Beschäftigung von ukrainischen Geflüchteten Ukrainische Arbeitnehmer: Ohne Aufenthaltstitel geht nichts

Möchte ein Handwerksunternehmer ukrainische Geflüchtete beschäftigen, steht einer schnellen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Grunde nichts entgegen. Um in Deutschland arbeiten zu können, brauchen Ukrainer aber eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Was Arbeitgeber dazu wissen müssen. › mehr
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Sie stecken viel Arbeit in ein Angebot. Doch leider kommt es immer wieder vor, dass ein anderer Bewerber den Zuschlag bekommt. In vielen Fällen liegt dies nicht unbedingt am Preis. Das Angebot hat den Kunden einfach nicht angesprochen. Um erfolgreiche Angebote zu schreiben, sollten Sie deshalb die folgenden Punkte beachten. › mehr

Infektionsschutz im Betrieb Wie Sie die neuen Corona-Regeln am Arbeitsplatz umsetzen

Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung verlagert die Wahl der angemessenen Schutzmaßnahmen in die Hand der Arbeitgeber. Währenddessen kehrt außerhalb der Betriebe ab dem 3. April weitestgehend Normalität ein. Diese Diskrepanz motiviert nicht zu ambitionierten Schritten. Was Arbeitgeber jetzt dürfen oder müssen – und wie sie für Akzeptanz in der Belegschaft sorgen. › mehr