Handwerksbetriebe, die Produkte herstellen, müssen sich umfassend absichern. Denn wenn mit den Produkten etwas nicht in Ordnung ist, drohen mitunter hohe Schadensersatzforderungen. Ohne passende Vorsorge ist hier schnell die Existenz gefährdet.

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Ob Schreiner, Bäcker oder Schlosser: Jeder Betrieb, der Produkte in den Verkehr bringt, trägt ein hohes Haftungsrisiko. Denn wenn mit den Produkten etwas nicht in Ordnung ist und dadurch Dritten ein Schaden zugefügt wird, muss der Hersteller mit hohen Schadenersatzforderungen rechnen. Für kleine und mittlere Betriebe kann das schnell existenzbedrohend werden. "Laut des Produkthaftungsgesetzes haftet jeder Hersteller für Schäden bei Dritten, die im Zusammenhang mit fehlerhaften Produkten entstanden sind – auch ohne eigenes Verschulden", erklärt Michael Staschik von der Nürnberger Versicherung.
Auch wenn ein Handwerksbetrieb die fehlerhaften Produkte gar nicht selbst hergestellt, sondern nur verbaut oder weiterverarbeitet hat, kann er unter Umständen schadensersatzpflichtig sein, weil er fehlerhafte Produkte in Umlauf gebracht hat. "Auch fehlende Warnhinweise können unter die Produkthaftung fallen, zum Beispiel dann, wenn eine Person durch falsche Handhabung des Gegenstands verletzt wird", so Staschik.
Produkthaftung einzelfall- und produktabhängig
Wie weit die Haftung geht, ist einzelfall- und produktabhängig: "Bei manchen Produkten verlangt die Natur eine hundertprozentige Sicherheit", sagt Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in der Kanzlei Brennecke und Partner in Karlsruhe. So muss etwa ein Kfz-Betrieb dafür einstehen, dass nach dem Austausch der Bremsscheiben die Bremsen des reparierten Fahrzeugs auch wirklich funktionieren. Es gibt aber auch Produkte wie beispielsweise Feuerwerkskörper, die von Natur aus gefährlich sind – da hat die von ihnen ausgehende Gefahr nichts mit technischer Fehlerhaftigkeit zu tun. Und dann gibt es auch noch die Grenzfälle, die mitunter vor Gericht landen.
So musste sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor einiger Zeit mit der Frage befassen, ob ein Bäcker seinem Kunden gegenüber schadenersatzpflichtig ist, weil dieser sich an einem Kirschkern, der sich in der Füllung einer Kirschtasche befand, einen Zahn ausgebissen hatte (Aktenzeichen: VI ZR 176/08). Die Richter wiesen letztendlich die Klage ab. Zwar dürfe der Verbraucher davon ausgehen, dass sich ein Bäcker im Rahmen des Verarbeitungsprozesses eingehend mit dem Produkt befasse und davon ausgehende Gesundheitsrisiken erkenne. Bei einer aus Steinobst bestehenden Füllung eines Gebäckstücks könne aber nie völlig ausgeschlossen werden, dass dieses in seltenen Fällen auch einmal einen kleinen Stein oder Teile davon enthalte, führte das Gericht aus. Für eine völlige Gefahrlosigkeit zu sorgen sei dem Hersteller nicht zumutbar – dies könne der Verbraucher daher nicht erwarten.
Bei der Herstellung am aktuellen Stand der Technik orientieren
Grundsätzlich sind die Betriebe verpflichtet, sich bei der Herstellung von Produkten am aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu orientieren und technische Normen und sonstige Regeln einzuhalten. "Ein Produkt wird in der Regel dann fehlerhaft sein, wenn die Mindeststandards, die beispielsweise in DIN-Vorschriften und VDE-Bestimmungen niedergelegt werden, nicht eingehalten sind“, erklärt Fachanwalt Brennecke. Umgekehrt könne aber ein Produkt trotz Einhaltung dieser Vorschriften fehlerhaft sein – etwa wenn die entsprechenden Vorschriften durch den Stand von Wissenschaft und Technik überholt wurden. Dies wird dann der Fall sein, wenn die entsprechenden Vorschriften durch den Stand von Wissenschaft und Technik überholt wurden. "Die Befolgung technischer Normen oder sonstiger Regeln der Technik indiziert für den Hersteller aber einen gewissen Anschein, dass das Produkt den Sicherheitserwartungen eines durchschnittlichen Benutzers oder Verbrauchers entspricht", so Brennecke.
Wenn ein fehlerhaftes Produkt auf den Markt kommt, kann es teuer werden. Vor allem wenn man große Mengen eines fehlerhaften Produkts im Umlauf hat, sind Schadensersatzforderungen ein harter Schlag. Gerade kleine und mittlere Unternehmen können in so einer Situation schnell an ihre finanziellen Grenzen geraten. Es gilt daher, gut vorzusorgen – und sich umfassend abzusichern. "Der passende Versicherungsschutz ist branchenübergreifend für praktisch alle produzierenden Betriebe, aber auch für Händler unverzichtbar", erklärt Versicherungsexperte Staschik. "Besonders wichtig ist es, beim Abschluss auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu achten."
Bei Personenschäden drohen auch strafrechtliche Konsequenzen
In manchen Fällen kann auch ein bereits in der Betriebshaftpflichtversicherung enthaltener Produkthaftpflicht-Baustein ausreichend sein. Eine solche Betriebshaftpflichtversicherung ist für jedes produzierende Unternehmen ein Muss. Sie tritt ein, wenn es im Rahmen der betrieblichen Tätigkeiten zu einem Personen- oder Sachschaden kommt. "Die Schadenersatzansprüche durch fehlerhafte Produkte können den Versicherungsumfang jedoch schnell übersteigen", warnt Staschik. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die gelieferten mangelhaften Produkte bereits verarbeitet oder verbaut wurden. "Dann ist eine sogenannte erweiterte Produkthaftpflichtversicherung notwendig. Diese richtet sich in erster Linie an Zulieferer, deren Produkte von anderen weiterverarbeitet werden." Wichtig ist daher, dass Betriebe genau prüfen, wie hoch ihr individuelles Haftungsrisiko ist.
Im Fall eines Personenschadens, der durch ein fehlerhaftes Produkt hervorgerufen wurde, greift zusätzlich zum Zivil- mitunter auch noch das Strafrecht. Das bedeutet, das die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnimmt, wer dafür persönlich haftbar gemacht werden kann. Der verantwortliche Hersteller wird hierbei ermittelt und anschließend wird festgestellt, ob der Stand der Technik eingehalten wurde. Wenn die Standards, die man erwartbarerweise hätte anwenden müssen, nicht angewendet wurden, ist der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit erfüllt. Hier gilt, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Es macht sich also bezahlt, sich und die verantwortlichen Mitarbeiter regelmäßig fortzubilden, so dass man stets auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik ist – und die Haftungsrisiken durch sein umfassendes Fachwissen minimiert.