Steuertipp Betriebsnachfolge: Abfindung ans Geschwisterkind ohne Einkommensteuer
Übergibt ein Handwerker seinen Betrieb an ein Kind und erhält das andere für den Pflichtteilsverzicht eine Abfindung, fällt darauf keine Einkommensteuer an. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden – auch bei Ratenzahlung. Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist.
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