Steuertipp Verkauf des Eigenheims: Steuerfalle Arbeitszimmer?
Verkauft ein Arbeitnehmer sein Eigenheim, kann er den Gewinn aus dem Verkauf normalerweise steuerfrei kassieren. Denn wurde eine private Immobilie ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt, löst der Verkauf selbst innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf keine Spekulationsbesteuerung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG aus. Zum Problemfall konnte in der Vergangenheit ein häusliches Arbeitszimmer werden.
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