Arbeitsrecht Coronabedingte Schließung: Arbeitgeber müssen keinen Lohn zahlen
Kein Lohn ohne Arbeit, so lautet eine Grundregel des Arbeitsrechts. Doch greift diese auch bei landesweiten pandemiebedingten Schließungsanordnungen? Vor dem Bundesarbeitsgericht wurde der Fall einer Minijobberin verhandelt, die von ihrem Arbeitgeber aufgrund einer solchen Anordnung unbezahlt freigestellt wurde.
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