Steuertipp Privat gekauft, im Betrieb gebraucht: So klappt der Vorsteuerabzug
Wer sich im Jahr 2021 einen Gegenstand privat gekauft hat und nach Ablauf des Jahres 2021 festgestellt hat, dass der Gegenstand zu mindestens zehn Prozent für den Handwerksbetrieb genutzt wurde, hat ein steuerlich interessantes Wahlrecht. Von diesem kann auch nach dem 31. Oktober noch Gebrauch gemacht werden – der eigentlich das Fristende markiert.
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