Steuertipp Provision: Umsatztantieme stellt Steuerrisiko dar
Sind Sie Minderheitsgesellschafter einer AG oder einer GmbH und vereinbaren mit der Kapitalgesellschaft, dass Ihnen bei einem bestimmten Geschäftserfolg eine Provision zusteht, dürfte das die Betriebsprüfung des Finanzamts auf den Plan rufen. Denn in der Regel handelt es sich bei einer solchen Provision um eine Umsatztantieme, die eine verdeckte Gewinnausschüttung auslöst.
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