Ausbildungsserie Ausbildungsberechtigung: Wer darf im Handwerk ausbilden?

Wer einen Meister hat, hat prinzipiell gute Voraussetzungen, um Lehrlinge auszubilden. Allerdings entscheidet noch mehr über die Ausbildungsberechtigung. Ausbildungsberater Peter Braune erklärt in seiner Ausbildungsserie, wer im Handwerk ausbilden darf und wie sich dies in einzelnen Berufen unterscheidet. › mehr
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Überblick Digitalisierung im Handwerk: Diese Fördermittel gibt es für Betriebe

Von der digitalen Baustellenorganisation über Cybersicherheit bis hin zur intelligenten Materiallagerung: Die Möglichkeiten für mehr Digitalisierung im Handwerksbetrieb sind groß. Doch die Vorhaben sind meist teuer. Gut, dass nicht nur der Bund, sondern auch die Länder Digitalisierungsprojekte mit hohen Zuschüssen fördern. Eine Übersicht aktueller Förderprogramme. › mehr

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug Widersprüchliche Kündigung bringt Arbeitgeber in Annahmeverzug

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, weil er die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für unzumutbar hält, und bietet er dem Arbeitnehmer gleichzeitig "zur Vermeidung von Annahmeverzug" die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses an, verhält er sich widersprüchlich. › mehr

Interview Ministerpräsident Söder: "Wir sind kein Hobbyland"

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder kritisiert den Atomausstieg und die Heizungspläne. Er zeigt Verständnis für die Streiks der Gewerkschaften, lehnt eine Vier-Tage-Woche jedoch ab. Seine Lobbyarbeit für das Handwerk will er auch nach der Landtagswahl fortsetzen. › mehr

Brief an Bundestagsabgeordnete Bündnis gegen Einbau von H2-ready-Gasheizungen

Wasserstofffähige Gasheizungen sind eine "Scheinlösung", kritisiert ein Bündnis von 16 Organisationen, zu denen unter anderem der gewerkschaftliche Fachverband der Schornsteinfeger ZDS zählt. Sie fordern eine Überarbeitung des geplanten Gebäudeenergiegesetzes. › mehr

Arbeitsrecht Gesetzestexte und Vorschriften: Was im Betrieb aushängen muss

Der Gesetzgeber verpflichtet die Betriebe, eine ganze Reihe von Gesetzestexten und Vorschriften für die Mitarbeiter gut einsehbar auszulegen oder auszuhängen. Wer diese Verpflichtung nicht erfüllt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Diese Mitarbeiterinformationen haben aber auch für Arbeitgeber einen Vorteil. Kein Mitarbeiter kann später mit der Ausrede kommen, er habe von nichts gewusst. › mehr