30 Urlaubstage zu viel Rechenfehler geht zulasten des Betriebs
Sichert ein Arbeitgeber im Kündigungsschreiben die Auszahlung einer bestimmten Zahl von Urlaubstagen zu, muss er diese Zusage einhalten. Das gilt nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln auch dann, wenn der Urlaubsanspruch irrtümlich zu hoch ausgewiesen wurde (Urteil vom 4. April 2012, AZ: 9 Sa 797/11).
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