Steuertipp Gehört die Umsatzsteuer zu den Betriebsausgaben 2016?
Ermitteln Sie Ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung, gehören die Umsatzsteuerzahlungen ans Finanzamt aus der Umsatzsteuervoranmeldungen zu den Betriebsausgaben, die Sie vom Gewinn abziehen dürfen. Doch was ist mit der Umsatzsteuer aus der letzten Umsatzsteuervoranmeldung 2016, die erst im Januar 2017 überwiesen wurde?
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